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DIE LINKE. erhebt Klage in Karlsruhe gegen den Tornado-Einsatz

Archivmeldung vom 21.03.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.03.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Die Fraktion DIE LINKE. hat am 20. März 2007, vertreten durch die Rechtsanwälte Wolfgang Kaleck und Sönke Hilbrans (Mitarbeit: Dr. jur. Andreas Fischer- Lescano, Frankfurt), Organklage gegen die Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Dazu erklärt Norman Paech, außenpolitischer Sprecher:

Mit der Klage rügt die Fraktion die Verletzung der Rechte des Deutschen Bundestages durch die Bundesregierung. Durch die Umwandlung des NATO-Vertrages von 1955 von einem reinen Verteidigungsbündnis in ein offensives Bündnis für globale Interventionen und Sicherheitsdienstleistungen hat diese den Ermächtigungsrahmen des Zustimmungsgesetzes von 1955 verlassen, ohne darüber eine Entscheidung des Deutschen Bundestages herbeizuführen. Insbesondere sieht die Linksfraktion in der Entscheidung über die Entsendung der RECCE-Tornados nach Afghanistan den vorläufigen Endpunkt dieser Entwicklung, die gegen wesentliche Strukturentscheidungen des NATO-Vertrages verstößt.

Mit der Klage begehrt die Linksfraktion die Feststellung der Verletzung der Rechte des Deutschen Bundestages und beantragt zugleich eine Einstweilige Anordnung, mit der der Bundesregierung die Entsendung der Tornados bis zur Entscheidung in der Hauptsache untersagt wird.

Die Linksfraktion nimmt damit die Klage der beiden Abgeordneten Dr. Peter Gauweiler und Willy Wimmer auf, deren von Prof. Dr. Murswieck ausgeführte Begründung sie in großen Teilen übernimmt und ergänzt hat.

Wir sehen bereits in der widerspruchslosen Übernahme des präventiven Verteidigungskonzepts, welches die USA entgegen dem geltenden Völkerrecht (Art. 51 UN-Charta) in Anspruch nehmen und z.B. im Irakkrieg praktiziert haben, einen schweren Verstoß gegen den ursprünglichen Inhalt des NATO-Vertrages.

Ferner ist die weitgehende Loslösung der weltweiten NATO-Einsätze von der regionalen Anbindung an das NATO-Bündnis nicht mehr mit der eindeutigen Strukturentscheidung des Vertrages zur Bündnis-Verteidigung vereinbar.

Diese Fehlentwicklungen kommen insbesondere in der Entscheidung zur Entsendung der Tornados zum Ausdruck. Ihre Eingliederung in den von den USA im Süden Afghanistans geführten Krieg wird die Unterscheidung zwischen dem Einsatz der ISAF und dem Antiterrorkampf der OEF vollkommen verwischen und aufgegeben. Dadurch wird das Mandat der ISAF gesprengt. Der geplante Einsatz zeigt zudem, dass das immer noch in Anspruch genommene Recht auf Selbstverteidigung gem. Art. 51 UN-Charta schon lange nicht mehr besteht.

Ohne ein Änderungsgesetz zum NATO-Vertrag gem. Art. 59 Abs. II GG entbehrt die Entscheidung zur Entsendung deutscher Tornado-Fugzeuge nach Afghanistan der rechtlichen Grundlage.

Quelle: Pressemitteilung DIE LINKE.

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