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Habeck will Industrieförderung versteigern

Archivmeldung vom 07.03.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.03.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Das Bundeswirtschaftsministerium will ab April das Verfahren für die Vergabe von Klimaschutzverträgen mit der Industrie anlaufen lassen. Das teilte das Ministerium mit, wie das "Handelsblatt" schreibt.

Grundlage ist eine Förderrichtlinie, für die das Ministerium am Dienstag die Ressortabstimmung eingeleitet hat. Damit werde "ein neues Kapitel" der Transformation aufgeschlagen, hieß es aus dem Ministerium. Durch Klimaschutzverträge sollen Unternehmen aus der energieintensiven Industrie die Mehrkosten vom Staat erstattet bekommen, die ihnen bei der Umstellung auf eine grüne Produktionsverfahren entstehen. Anders als bislang bekannt ist in der Förderrichtlinie nun vorgesehen, die Klimaschutzverträge zu versteigern.

Unternehmen müssen bieten, wie viel Euro sie vom Bund brauchen, damit es sich für sie lohnt, die Produktion grün umzustellen. Nur diejenigen Betriebe, die am wenigsten Geld wollen, erhalten es auch. Das soll die Transformation der Industrie effizienter und bürokratieärmer machen. Der wissenschaftliche Beirat des Ministeriums hatte das kürzlich gefordert. Allerdings sieht der Richtlinienentwurf mehrere Ausnahmen vor, durch die auf Auktionen verzichtet werden kann. "Die Vergabe ist so kompliziert und in den verschiedenen Industrien so unterschiedlich, dass man gespannt sein darf, wie viel Wettbewerb zum Schluss tatsächlich übrigbleibt", sagte der Beiratsvorsitzende Klaus Schmidt dem "Handelsblatt".

Aus dem Richtlinienentwurf geht zudem hervor, dass das Wirtschaftsministerium die Klimaschutzverträge auf den Mittelstand erweitern will. Ein Betrieb muss demnach nur noch zehn Kilotonnen CO2 pro Jahr ausstoßen, damit er sich um einen Klimaschutzvertrag bemühen darf. Auch ist vorgesehen, dass sich mehrere kleinere Anlagen gemeinsam für eine Förderung als Konsortium bewerben können. Gefördert werden soll zudem auch der Einsatz von Wasserstoff, das aus Gas hergestellt wurde. Die Förderung soll dann aber geringer ausfallen als bei Wasserstoff aus erneuerbaren Energien.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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