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Innenminister Friedrich provoziert FDP mit verschärftem Gesetzentwurf

Archivmeldung vom 21.04.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.04.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Hans-Peter Friedrich Bild: CSU-Landesgruppe
Hans-Peter Friedrich Bild: CSU-Landesgruppe

Im Ringen um die Zukunft der Anti-Terror-Gesetze steht die Bundesregierung offenbar vor massiven Auseinandersetzungen. Nach einem der Tageszeitung "Die Welt" (Donnerstagausgabe) vorliegenden Gesetzentwurfs plant Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) die unbefristete Verlängerung von Ende des Jahres auslaufenden Sicherheitsnormen. Einige der Regelungen, die insbesondere die Befugnisse der Nachrichtendienste betreffen, sollen nach dem Willen des Unionspolitikers sogar verschärft werden.

Damit geht der seit dem 3. März amtierende Innenminister nicht nur auf Konfrontationskurs zum Koalitionspartner FDP, sondern legt sich auch mit dem Datenschutzbeauftragten der Bundesregierung, Peter Schaar, an. In ihrem Koalitionsvertrag hatte sich die schwarz-gelbe Regierung darauf verständigt, die im Zuge der Anschläge des 11. September 2001 in Kraft gesetzten und Ende 2011 auslaufenden Regelungen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen.

In einem Brief an Friedrich, der der "Welt" ebenfalls vorliegt, schreibt Schaar nun, der "regierungsinterne Evaluierungsbericht" enthalte keine Grundlage für die geplante "vollständige Entfristung" der Anti-Terror-Gesetze: "Den Entwurf lehne ich daher mit Nachdruck ab." Außerdem beklagt Schaar, er habe nur durch einen Zufall von Friedrichs Gesetzentwurf erfahren. Das Innenressort hatte seine Vorschläge zwar zur Abstimmung an das Bundeskanzleramt und die anderen Ministerien übersandt, den Datenschutzbeauftragten allerdings außen vor gelassen. Dazu hatte sich Friedrich eines Kniffs bedient. Sein Haus verschickte den Gesetzentwurf als "förmliche Formulierungshilfe" an die anderen Ressorts. Schaar hält das für eine bewusste Irreführung: "Der Sache nach handelt es sich um einen Entwurf des Bundesministerium des Inneren (BMI), auch wenn er als Formulierungshilfe bezeichnet ist." Deshalb müsse er "mit großer Verwunderung" feststellen, dass er nicht beteiligt worden sei, schreibt Schaar und weist auf sein gesetzlich festgelegtes Mitwirkungsrecht hin. Der Datenschutzbeauftragte hatte das Papier nur erhalten, weil das Wirtschaftsministerium seine Stellungnahme an Friedrich auch an Schaar adressiert hatte.

In der FDP zweifelt man nun an der Glaubwürdigkeit des Koalitionspartners. Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), hatte noch am Wochenende jeden Verdacht zurückgewiesen, die Union wolle Anti-Terror-Gesetze verschärfen. In dem Gesetzentwurf aus dem Hause Friedrich, der mit "Rechtsschutzstärkungsgesetz" überschrieben ist, ist das aber ausdrücklich vorgesehen: Neben der unbefristeten Verlängerung von 18 Befugnissen für die Geheimdienste, auf die Daten von Unternehmen, Bürgern und Behörden zuzugreifen, sollen die Möglichkeiten der Dienste in vier Bereichen erweitert werden - unter anderem bei der Einholung von Auskünften bei Luftfahrtunternehmen, in der Finanzbranche und bei Telediensten. Sowohl Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) als auch FDP-Fraktionsgeschäftsführer Christian Ahrendt hatten zuletzt deutlich gemacht, dass sie weder eine pauschale Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze noch eine teilweise Verschärfung mitmachen werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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