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Grüne kritisieren Neustarthilfe für Soloselbstständige

Archivmeldung vom 12.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Claudia Müller (2017), Archivbild
Claudia Müller (2017), Archivbild

Foto: Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Grünen kritisieren die Neustarthilfe der Bundesregierung für Soloselbstständige. Die Hilfen werden nicht auf die Grundsicherung, also Hartz IV, angerechnet, wohl aber auf Einkünfte aus "Entgeltersatzleistungen" wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld I, geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage der Grünenfraktion hervor, über die der "Spiegel" berichtet.

Maximal beträgt die Höhe der Hilfe 7.500 Euro und ist laut Bundesregierung ein "Liquiditätsvorschuss", der auf Basis der Umsätze aus dem Jahr 2019 berechnet wird. Die Grünen sehen in der Regelung einen Fehlanreiz. Personen, die etwa durch Einzahlung in eine freiwillige Arbeitslosenversicherung vorgesorgt hätten, seien im Nachteil.

"Bei der Neustarthilfe werden freiwillig Versicherte benachteiligt, Vorsorge wird so von Altmaier und Scholz bestraft. Hier muss dringend nachgebessert werden", sagte die Mittelstandsbeauftragte der Fraktion, Claudia Müller, dem Magazin. Die Bundesregierung widerspricht: Aus ihrer Sicht wäre die "Nichtanrechnung von Einkünften" ein Fehlanreiz. "Würden nur Einkünfte aus selbstständiger, nicht aber aus abhängiger Tätigkeit angerechnet, lohnte es sich, während des Bezugszeitraumes der Neustarthilfe die selbstständige Tätigkeit einzustellen", teilte die Regierung mit. Die Grundsicherung diene im Gegensatz zu Entgeltersatzleistungen der "persönlichen Existenzsicherung".

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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