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Kampeter: Illegale Regierungspropaganda für Rot-Grün

Archivmeldung vom 24.08.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.08.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Zur Öffentlichkeitsarbeit der rot-grünen Bundesregierung erklärt der Obmann der CDU/CSU-Bundestagesfraktion im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, Steffen Kampeter MdB:

Nach der klaren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss die Regierung in Vorwahlzeiten ihre Öffentlichkeitsarbeit einschränken. Alles, was über die notwendige Sachinformation des Bürgers z.B. über neue Gesetze hinausgeht, ist in der Vorwahlzeit
untersagt. Das stört Schröder und Konsorten nicht im Geringsten.

Es gilt das Grundgesetz der 68er: Legal, illegal, total egal!

Der am nächsten Wochenende stattfindende "Tag der offenen Tür" der Bundesregierung dient in keiner Weise einer notwendigen Sachinformation der Bürger. Schröder und Co. schonen ihre Parteikassen, und machen stattdessen auf Staatskosten reine
Sympathiewerbung für Rot-Grün.

Bildungsministerin Edelgard Bulmahn ließ ihre Beamten ein gut 30seitiges Jubelpapier über die rot-grüne Bildungs- und Forschungspolitik der letzten sieben Jahren verfassen und platziert diese rot-grüne Werbebroschüre an prominenter Stelle auf den Internetseiten des Ministeriums.

Ähnlich verfährt die Justizministerin, der man schon von Amts wegen ein bisschen mehr Verfassungstreue hätte abverlangen dürfen. Das sind nur drei Beispiele für die nahezu flächendeckenden rot-grünen Verfassungsverstöße. Die CDU/CSU-Fraktion fordert die
Bundesregierung auf, bei der Gestaltung ihrer Öffentlichkeitsarbeit wieder auf den Boden der Verfassung zurückzukehren.

Pressemitteilung CDU/CSU vom 24.08.2005

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