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Gesetzlich sollen keine Extremisten für Wahl-Kandidatur zugelassen werden

Archivmeldung vom 23.10.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.10.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Mecklenburg-Vorpommern will als erstes Bundesland Rechtsextremisten davon abhalten, für Bürgermeister- und Landratswahlen kandidieren zu können.

Als erstes Bundesland will Mecklenburg-Vorpommern Rechtsextremisten an Kandidaturen bei Bürgermeister- und Landratswahlen hindern. Dazu soll das Kommunalwahlgesetz geändert werden, teilte Innenminister Lorenz Caffier (CDU) am Donnerstag mit.

Wahlausschüsse sollen künftig bei begründeten Zweifeln an der Verfassungstreue von Bewerbern Auskünfte vom Verfassungsschutz anfordern können. Die Informationen würden von der jeweiligen Rechtsaufsichtsbehörde eingeholt werden und flössen in die Entscheidungen ein. Sollten sich die Zweifel bestätigen, fehle die Voraussetzung für ein Wahlamt und damit auch für die Zulassung zur Wahl. Eine Regelanfrage für alle Bewerber werde es aber nicht geben.

«Mit den Vorschlägen zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes setzt die Landesregierung ein deutliches Signal im Kampf gegen den von der NPD vertretenen Rechtsextremismus», betonte Caffier. Der Gesetzentwurf sei vom Kabinett einstimmig gebilligt worden und dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung zugegangen. Laut Minister betrifft die Änderung die Direktwahl von rund 800 ehren- und hauptamtlichen Bürgermeistern sowie zwölf Landräten.

«Mit Blick auf die Kommunalwahlen im Jahr 2009 will ich die Initiative Wehrhafte Demokratie fortsetzen», sagte Caffier. In einem Erlass hatte der Minister bereits Anfang 2007 festgelegt, dass zu den Direktwahlen nur Bewerber zugelassen werden, die zuvor verbindlich ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung abgeben. Daraufhin waren in diesem Jahr drei prominente NPD-Mitglieder, unter anderem Landtagsabgeordnete, von zwei Landratswahlen und der Schweriner OB-Wahl ausgeschlossen worden. Diese gehen gerichtlich gegen den Ausschluss vor.

Ziel der Gesetzesänderung sei demokratisch legitimierte Ämter nicht in die Hände der «Feinde von Demokratie, Grundgesetz und Landesverfassung» fallen zu lassen. Caffier zeigte sich überzeugt davon, dass die geplante Gesetzesänderung den Anforderungen von Verfassung und Datenschutz gerecht wird. In Sachen-Anhalt solle ein ähnlicher Weg beschritten werden.

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