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Bürgerbeauftragter des Landes Baden-Württemberg: Steuerverschwendung in Millionenhöhe!

Archivmeldung vom 09.10.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.10.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Rüdiger Klos (2019)
Rüdiger Klos (2019)

Bild: AfD Deutschland

"Die Wahl der Landtagsabgeordneten Beate Böhlen (Bündnis 90/Die Grünen) zum Bürgerbeauftragten des Landes Baden-Württemberg ist ein bewusster Schlag ins Gesicht des Steuerzahlers und stellt einmal mehr den fahrlässigen Umgang der Kartellparteien mit dem Steuergeld der Bürger bloß", teilt der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Baden-Württemberg, Rüdiger Klos, mit.

Klos weiter: "Das Amt eines Bürgerbeauftragten von Baden-Württemberg und die mit ihm einhergehende Institution wird von der Landtagsfraktion der AfD seit ihrem Einzug in das Parlament kategorisch abgelehnt, nicht zuletzt aus Kostengründen. Nach §14 des Gesetzes über die Bürgerbeauftragte oder den Bürgerbeauftragten des Landes Baden-Württemberg vom 23. Februar 2016 erhält 'der oder der Bürgerbeauftragte [...] Bezüge in Höhe des Grundgehalts der Besoldungsgruppe B 3 sowie eine monatliche Aufwandsentschädigung nach Maßgabe des Haushaltsplans.

Daneben werden der Familienzuschlag sowie sonstige Besoldungsbestandteile, Trennungsgeld, Reisekostenvergütung, Umzugskostenvergütung und Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen in sinngemäßer Anwendung der für Beamtinnen und Beamte geltenden Vorschriften gewährt.' Das sind Bezüge von mindestens 100.000 Euro pro Jahr, abgesichert für mindestens acht Jahre - zuzüglich der Kosten für das Büro sowie ihrer derzeit drei Mitarbeiter. Wir reden hier von weiteren 300.000 Euro pro Jahr - bei weniger als 324 Eingaben, von denen ein Teil überhaupt nicht einmal in die Zuständigkeit des Bürgerbeauftragten fiel, so dass sich die Kosten auf über 1000 Euro pro Fall belaufen.

Und das für eine Tätigkeit, die zum einen der Petitionsausschuss des Landtags bewältigt und zum anderen alle der derzeit 135 Landtagsabgeordneten übernommen haben, die - zumindest was die AfD betrifft - ohne Ausnahme als direkte Ansprechpartner für die betroffenen Bürger zur Verfügung stehen. Von daher gibt es keinen Grund, eine vollkommen unnötige Institution wie den Bürgerbeauftragten künstlich am Leben zu erhalten! Im Zuge der Deregulierung und Entbürokratisierung, aber vor allem der sparsamen Verwendung von Steuergeldern muss dieser Haushalts-Posten ersatzlos gestrichen werden!"

Quelle: AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg (ots)

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