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Bundesregierung verweigert Auskünfte über Online-Durchsuchungen

Archivmeldung vom 17.06.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.06.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann  / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Die Bundesregierung lehnt Auskünfte über die Anwendung der Online-Durchsuchung durch das Bundeskriminalamt ab und hat damit Kritik von Linkspartei und SPD auf sich gezogen. Das berichtet die in Halle erscheinende "Mitteldeutsche Zeitung".

In einer der Zeitung vorliegenden Antwort auf eine "Kleine Anfrage" des Linkspartei-Abgeordneten Jan Korte heißt es: "Die Beantwortung dieser Frage ist der Bundesregierung aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich." Denn dies "würde die Offenlegung sensibler polizeilicher Vorgehensweisen und Taktiken in einem äußerst gefährdungsrelevanten Bereich bedeuten". 2010 hatte die Bundesregierung auf dieselbe Frage noch geantwortet, das BKA habe "bis heute keine Maßnahmen der Online-Durchsuchung durchgeführt". Korte sagte der "Mitteldeutschen Zeitung" zu der Weigerung: "Das ist ein Affront gegenüber dem ganzen Parlament. Denn die Online-Durchsuchung is t ein sehr bürgerrechtsintensiver Eingriff, der vom Parlament beschlossen worden ist." Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, pflichtete Korte ausdrücklich bei. "Die Abgeordneten haben ein Recht darauf, das zu erfahren", erklärte er. "Geheimhaltung darf nicht gegen den Abgeordneten gerichtet, sie muss mit ihm gemeinsam organisiert werden. Ich werde der Sache nachgehen." Die aktuelle Weigerung steht im Widerspruch zu den letzten Erklärungen des Bundesinnenministeriums sowie des stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings. Dieser hatte im Zuge der Festnahme Terror-Verdächtiger Anfang Mai wissen lassen: "So konnte die Düsseldorfer Zelle auch mithilfe einer Online-Durchsuchung ausgehoben werden." Das Instrument war lange Zeit umstritten und kann erst seit 2009 eingesetzt werden.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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