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Rechtsausschuss lehnt Antrag der AfD auf öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf zur Haushaltsuntreue ab

Archivmeldung vom 17.01.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.01.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Roman Reusch (2019)
Roman Reusch (2019)

Bild: AfD Deutschland

Zur Beratung des von der AfD-Fraktion am 05.06.2018 in den Deutschen Bundestag eingebrachten Gesetzentwurfs, mit dem der Verschwendung öffentlicher Mittel ein Straftatbestand der „Haushaltsuntreue“ entgegengesetzt werden sollte, teilt der AfD-Bundestagsabgeordnete Roman Reusch mit: „Der Gesetzesentwurf wurde wie üblich an den Rechtsausschuss zur Beratung überwiesen."

Reusch weiter: "Im weiteren Verfahren war seitens der AfD – Fraktion beabsichtigt, Experten zu diesem Komplex in einer öffentlichen Sitzung anzuhören – denn schließlich dürfte dieses Thema breite Schichten der Bevölkerung interessieren. Der Rechtsausschuss hat aber mit den Stimmen fast aller anderen Parteien den Antrag der AfD auf öffentliche Anhörung zurückgewiesen – was eher für die Annahme spricht, dass die ablehnenden Parteien gar kein Interesse daran haben, die Verschwendung öffentlicher Mittel wirksam zu bekämpfen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt – oder?“

Quelle: AfD Deutschland

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