Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik Bundestag beschließt Gesetz zur Rehabilitierung Homosexueller

Bundestag beschließt Gesetz zur Rehabilitierung Homosexueller

Archivmeldung vom 23.06.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.06.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Der Bundestag hat am Donnerstag einstimmig ein Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung und Entschädigung Homosexueller, die nach dem früheren Paragrafen 175 verurteilt worden waren, beschlossen. Die Entschädigung soll 3.000 Euro je aufgehobene Verurteilung plus 1.500 Euro je angefangenes Jahr in Haft betragen.

Ausgeschlossen von der Rehabilitierung sind Verurteilungen wegen sexuellen Handlungen, die auch unter Heterosexuellen strafbar sind oder waren - das gilt insbesondere für Handlungen mit Kindern und unter Missbrauch von Abhängigkeiten. In der Bundesrepublik wurde der Paragraf 175 im Jahr 1969 entschärft und erst 1994 abgeschafft.

Bis 1969 wurden Schätzungen zufolge rund 50.000 Männer zu Haftstrafen verurteilt, danach wurden 3.500 Männer eingesperrt. In der DDR galt der "Schwulenparagraf" bis 1968. Wie viele Männer im Gefängnis saßen, ist unklar. Urteile aus der Zeit des Nationalsozialismus wurden 2002 aufgehoben, Urteile aus der Zeit nach dem 8. Mai 1945 bisher nicht.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte pfote in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige