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Barth: Schließt die Al-Muhadjirin-Moschee und weist die Hassprediger aus

Archivmeldung vom 23.07.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
André Barth (2018)
André Barth (2018)

Bild: AfD Deutschland

Bis zu 250 Muslime nehmen an der wöchentlichen Hasspredigt in der Plauener Moschee teil. Mehrere regionale und überregionale Zeitungen berichten über die Verhaftung eines 22 Jahre alten Syrers in Plauen wegen Unterstützung der Terrormiliz IS. Zudem wird über die Plauener Al-Muhadjirin-Moschee berichtet, in der – laut Verfassungsschutz – seit mindestens 2017 salafistische Ideologien verbreitet werden.

Dazu kommentiert der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, André Barth: „Bis zu 250 Muslime nehmen an der wöchentlichen Hasspredigt in der Plauener Moschee teil. Nach Angaben des Verfassungsschutzes wird gegen die Gleichberechtigung von Mann und Frau, für die salafistische Kindererziehung, gegen das deutsche Schulsystem und für die Anwendung von Gewalt gepredigt – und der sächsische Innenminister schaut tatenlos zu!

Es ist nicht hinnehmbar, dass Innenminister Wöller diese Freiheitsfeinde predigen zu lassen. Die Moschee muss geschlossen werden und die Hassprediger mit lebenslangem Einreisverbot nach Deutschland belegt werden. Wer gegen unsere Werte hetzt, hat sein Gastrecht verwirkt und darf kein Mitglied unserer Gesellschaft sein. Ich erwarte, dass der Staat bereit ist, seine Grundwerte zu verteidigen! Die AfD ist es und sagt abermals: Der Islam gehört nicht zu Deutschland!

Die CDU-geführte Regierung versagt erneut, bei der Verteidigung unserer freiheitlich- christlichen  Werte. Offensichtlich aus falscher Rücksichtnahme vor der Religionsfreiheit ermöglicht die CDU eine schleichende Islamisierung unseres Landes.

Die AfD-Fraktion fordert die Schließung der Plauener Al-Muhadjirin-Moschee und die konsequente Ausweisung von Hasspredigern. Deutsche Hassprediger müssen sich für Verbreitung salafistischer Ideologien vor einem Richter verantworten.“

Quelle: AfD Deutschland

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