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AfD: Nicht Beschlussfähiger Bundestag stimmt in der Nacht ab

Archivmeldung vom 28.06.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.06.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Beatrix von Storch, stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion und Jürgen Braun, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion (2019)
Beatrix von Storch, stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion und Jürgen Braun, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion (2019)

Bild: AfD Deutschland

Die AfD-Bundestagsfraktion hatte in der Nacht von Donnerstag, 27. Juni 2019, auf Freitag einen Hammelsprung beantragt, um die Beschlussfähigkeit des Bundestages vor der Abstimmung über eine Gesetzesvorlage festzustellen. Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth hatte diesen Geschäftsordnungsantrag zurückgewiesen.

Dazu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD im Deutschen Bundestag, Jürgen Braun: „Frau Roth beugt das Recht. Die Verweigerung der Feststellung der Beschlussfähigkeit ist ein glatter Rechtsbruch, mit dem Frau Roth das Ansehen des Parlaments und das Vertrauen der Bürger in die Institution Bundestag nachhaltig beschädigt. Wichtige Gesetze werden auch gegen die geltenden Regeln durchgepeitscht.“

Die stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Beatrix von Storch kündigt an: „Wir prüfen nun, was wir gegen die Willkür tun können, mit der ein offenkundig nicht beschlussfähiger Bundestag in tiefer Nacht unter erkennbar offener Missachtung der Geschäftsordnung Gesetze durchdrückt. Wir hatten die fehlende Beschlussfähigkeit formgerecht gerügt.“

Quelle: AfD Deutschland

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