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Debatte um Neuregelung der Sterbehilfe verschärft sich

Archivmeldung vom 01.10.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.10.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Die Debatte um eine Neuregelung der Sterbehilfe verschärft sich: Die Gruppe um die Parlamentarier Peter Hintze (CDU) und Karl Lauterbach (SPD) warnte in einem Rundschreiben an alle Bundestagsabgeordnete ausdrücklich davor, den derzeit chancenreichsten Gesetzentwurf der Gruppe um Kerstin Griese (SPD) und Michael Brand (CDU) zu unterstützen. Er berge die große Gefahr, dass Ärzte, die einem qualvoll Sterbenden auf dessen Bitte Suizidhilfe leisteten, künftig mit Gefängnis bedroht würden, heißt es in dem Brief, der der "Berliner Zeitung" vorliegt. Das habe die Expertenanhörung im Bundestag in der vergangenen Woche deutlich gemacht.

Die Gruppe Griese/Brand will die "geschäftsmäßige" Sterbehilfe bestrafen. Darunter verstehen die Initiatoren eine wiederholte Suizidbeihilfe. Hintze/Lauterbach lehnen eine Verschärfung des Strafrechtes dagegen strikt ab. Sie verweisen in ihrem Schreiben auf Aussagen von Juristen in der Expertenanhörung, wonach bei Umsetzung des Entwurfs Griese/Brand schon dann staatsanwaltschaftliche Ermittlungen eingeleitet werden könnten, wenn ein Mediziner nur ein einziges Mal einem todkranken Menschen Suizidhilfe gewährt habe.

"Wir sollten die warnenden Stimmen aus Wissenschaft und Praxis hören und auf eine Neukriminalisierung im Bereich der Sterbehilfe verzichten, die Ärzte mit dem Strafrecht bedroht und todkranke Menschen bedrängt", schreiben sie in dem Brief. Dies sei der Wunsch der großen Mehrheit in der Bevölkerung.

Dem Bundestag liegen zwei weitere Gesetzentwürfe vor: Die Gruppe um Renate Künast (Grüne) will Sterbehilfevereine erlauben, sofern sie keinen Profit erzielen wollen. Der CDU-Abgeordnete Patrick Sensburg und andere wollen die Beihilfe zur Selbsttötung ganz verbieten. Die fünfte mögliche Variante bei der für den Spätherbst geplanten Abstimmung im Bundestag wäre, die Rechtslage unverändert zu lassen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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