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Ernst Weidenbusch: Es bleibt dabei, die EU hat dem Freistaat verboten, die Anteile der GBW zu erwerben

Archivmeldung vom 25.06.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.06.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Hochhaustürme des EuGH auf dem Luxemburger Kirchberg. Bild: Zinneke
Hochhaustürme des EuGH auf dem Luxemburger Kirchberg. Bild: Zinneke

"Es bleibt dabei: Der Verkauf der GBW-Anteile war unausweichlich. Die EU hat dem Freistaat faktisch verboten, die GBW dem Freistaat zu übertragen oder zu verkaufen." Zu diesem Ergebnis kommt Ernst Weidenbusch, Mitglied im Untersuchungsausschuss GBW, nach der heutigen Zeugeneinvernahme. Alles andere sei "Wahlkampfgeplänkel, für das es keinerlei Anhaltspunkte gibt."

"Auch der Zeuge Dr. Joachim Schütze kannte keinen konkreten Fall, in dem die EU einen Immobilien-Kauf durch einen Staat auf Basis eines Wertgutachtens akzeptiert hätte, sondern nur ein Urteil des EUGH, das genau das Gegenteil bestätigt", so der CSU-Abgeordnete Weidenbusch. Schütze ist Rechtsanwalt der Kanzlei Clifford Chance, die damals den Freistaat Bayern beraten hatte.

Zu einem etwaigen Kauf der Anteile durch den Freistaat sagte der Zeuge ausdrücklich: "Die Kommission wollte es einfach nicht und hat maximalen Druck aufgebaut."

Quelle: CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag (ots)

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