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Bundesrichter Thomas Fischer kritisiert Beförderungsverbot für Flüchtlinge: "Ob der Paragraf mit dem Geist des Grundgesetztes vereinbar ist, halte ich für zweifelhaft"

Archivmeldung vom 28.06.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.06.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: "obs/ZDF"
Bild: "obs/ZDF"

Thomas Fischer, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, setzt sich für die Abschaffung des umstrittenen Paragrafen 63, Absatz 3, des Aufenthaltsgesetzes ein. Die Regelung verpflichtet Transportunternehmen zu hohen Strafzahlungen, wenn sie Reisende ohne gültigen Aufenthaltstitel ins Land bringen. "Ich würde eine Initiative für die Abschaffung dieser Regelung durchaus befürworten", sagte Thomas Fischer gegenüber dem ZDF-Magazin "Frontal 21".

"Ob der Paragraf mit dem Geist des Grundgesetztes vereinbar ist, halte ich eher für zweifelhaft", so Fischer weiter. Denn mit diesem Gesetz würden Flüchtlinge gezwungen, gefährliche Fahrten über das Mittelmeer anzutreten, weil sie nicht direkt in sichere Asylländer einreisen könnten. Dazu sagte Thomas Fischer: "Das ließe sich faktisch leicht vermeiden, wenn die Menschen mit dem Flugzeug herfliegen könnten. Es würde ein Zehntel davon kosten, wäre komfortabel und sicher. Man könnte die Asylverfahren dann immer noch hier abwickeln."

Am vergangenen Freitag hatte der Bundestag zum wiederholten Male für das Beförderungsverbot gestimmt. Die Abschaffung, so Thomas Fischer, wolle die deutsche Öffentlichkeit und die deutsche Politik nicht, "weil man die großen Flüchtlingslager nicht rund um den Frankfurter Flughafen haben möchte, sondern lieber in Izmir oder jenseits des Mittelmeers in Libyen".

Sendehinweis: (Dienstag, 28. Juni 2016, 21.00 Uhr)

Quelle: ZDF (ots)

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