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Habeck und Geywitz wollen 9 Maßnahmen für Gebäudesektor

Archivmeldung vom 13.07.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.07.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Eine Bruchbude (Symbolbild)
Eine Bruchbude (Symbolbild)

Bild: Karl-Heinz Laube / pixelio.de

Das Wirtschafts- und das Bauministerium planen ein 9-Punkte-Sofortprogramm für den Gebäudesektor. Das wollen Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bauministerin Klara Geywitz (SPD) am Mittwoch vorstellen, wobei viele Maßnahmen schon vorher kommuniziert wurden. Ab 2024 sollen nur noch Heizungen mit 65-Prozent Anteil Erneuerbarer Energien erlaubt sein, "reine Gasheizungen sind somit nicht mehr einbaubar", heißt es in einer Erklärung.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude soll eine "Neuausrichtung" bekommen, dazu gehört außerdem das bereits am 7. Mai gestartete BMWK-Programm zur Förderung der Seriellen Sanierung und eine Bundesförderung für effiziente Wärmenetze. Die Förderung soll unter anderem mehr Anreize zur Umstellung auf fossile Wärmenetze und auf erneuerbare Energieträger schaffen und sowie die bessere Nutzung unvermeidbarer Abwärme. "Hier läuft die finale Abstimmung mit der Europäischen Kommission", heißt es in einer Mitteilung.

Geplant ist ferner die Einführung eines Gesetzes für kommunale Wärmeplanung auf Bundesebene, ein Aufbauprogramm und eine "Qualifikationsoffensive Wärmepumpe", wozu insbesondere die Förderung von Weiterbildungen und Schulungen zählt. Weiter wollen die Ministerien "Maßnahmen zur Optimierung bestehender Heizungssysteme" vorantreiben, ein "Effizienzgesetz für einen sektorübergreifenden rechtlichen Rahmen zur Steigerung der Energieeffizienz", sowie weitere Maßnahmen, wie die "Initiative öffentliche Gebäude".

Ganz freiwillig ist das "Sofortprogramm" nicht: Das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) verpflichtet die beiden Ministerien, ein Sofortprogramm vorzulegen, das die Einhaltung der Jahresemissionsmengen des Sektors für die folgenden Jahre sicherstellt. Nach Angaben des Umweltbundesamtes (UBA) weist der Gebäudesektor eine Überschreitung von 2 Millionen Tonnen CO2-Äquvivalente gegenüber dem zulässigen Wert von 113 für das Jahr 2021 auf.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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