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Migrationsexperten fordern "Doppelpass mit Generationenschnitt"

Archivmeldung vom 01.11.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.11.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: stromie  / pixelio.de
Bild: stromie / pixelio.de

Unmittelbar vor dem nächsten Treffen der Arbeitsgruppe Innenpolitik bei den Koalitionsgesprächen schlägt der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) einen Kompromiss im Streit über die doppelte Staatsbürgerschaft vor. Das Modell eines "Doppelpass mit Generationenschnitt" geht aus einem Positionspapier hervor, das der "Neuen Osnabrücker Zeitung" vorliegt.

Akzeptiert werden sollte demnach die doppelte Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder von Zuwanderern. "Nach der dritten oder vierten Generation sollte aber keine automatische Weitergabe der Staatsangehörigkeit der Eltern an ihre Kinder mehr erfolgen", erklärte die SVR-Vorsitzende Christine Langenfeld. "Entscheidend ist in diesen Fällen der Lebensmittelpunkt der Kinder." Mit einem solchen Generationenschnitt werde vermieden, dass Personen die Staatsangehörigkeit eines Landes besitzen, das ihre Familie bereits vor mehreren Generationen verlassen habe.

Die doppelte Staatsbürgerschaft gilt als einer der Streitpunkte zwischen Union und SPD, deren Koalitionsunterhändler am Freitag über das Thema beraten. Seit dem Jahr 2000 erhalten in Deutschland geborene Kinder von Einwanderern aufgrund der Optionspflicht neben der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern auch die deutsche. Bis zum 23. Lebensjahr müssen sie sich für eine entscheiden. Die SPD will, dass der Optionszwang wegfällt. Vor allem Teile der CSU tun sich aber schwer damit.

Auch der SVR fordert die Abschaffung der Optionspflicht. "Aus integrationspolitischer Perspektive ist die Optionspflicht ein Fehlschlag, weil sie junge Menschen zwingt, sich zwischen der deutschen und der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern zu entscheiden", heißt es. Zudem führe der Optionszwang zu einem sehr hohen Verwaltungsaufwand und erzeuge rechtliche Unsicherheit.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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