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CSU will härtere Strafen für Blasphemie

Archivmeldung vom 13.01.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.01.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Stephan Mayer (2012)
Stephan Mayer (2012)

Foto: Henning Schacht
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die CSU plädiert für härtere Strafen für Blasphemie. Die nach dem Terroranschlag auf die französische Satirezeitschrift "Charlie Hebdo" geforderte Streichung des Paragrafen 166 Strafgesetzbuch stehe nicht zur Debatte, sagte der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Mayer, der "Welt".

"Eher sollte über die Anhebung des Strafrahmens gesprochen werden als über eine Abschaffung des Paragrafen 166 Strafgesetzbuch."Das Beschimpfen religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse müsse "selbstverständlich unter Strafe gestellt bleiben", sagte Mayer. "Wenn der öffentliche Friede auf diese Weise gestört wird, muss der Rechtsstaat dagegen vorgehen können."

In dem sogenannten Blasphemie-Paragrafen heißt es: "Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), wies die von FDP und Grünen verlangte Streichung der Norm ebenfalls zurück. Der Paragraf schütze weder eine Gottheit noch religiöse Gefühle, sondern allein den "öffentlichen Frieden. Und dieser Schutzzweck hat zweifellos eine hohe Bedeutung", sagte Bosbach der "Welt". Er halte die früher von der Union verlangte Verschärfung des Paragrafen durch Streichung der Formulierung "die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören" nach wie vor für richtig, ergänzte Bosbach. Damit wäre allein die Beschimpfung eines religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses strafbar. Allerdings gebe es für diese Forderung derzeit keine politische Mehrheit, sagte Bosbach.

Die Bundesregierung mahnte der CDU-Politiker, bis Ende Januar die lange angekündigten Gesetzentwürfe zur Strafbarkeit der Terrorfinanzierung, der Ausreise in Kriegsgebiete für Islamisten und dem Entzug des Personalausweises vorzulegen. Er erneuerte die Forderungen der Union nach der Einführung der Vorratsdatenspeicherung und dem Verbot der Sympathiewerbung für Terrorgruppen. An die Bundesländer appellierte Bosbach, den weiteren Personalabbau bei der Polizei "sofort zu stoppen. Es ist unverantwortlich, die Polizei in den Ländern trotz zunehmender Anforderungen wie der Dauerüberwachung von gewaltbereiten Islamisten weiter zu schwächen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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