BfDI sieht Fortschritte bei digitaler Gesundheit und KI-Verordnung
Archivmeldung vom 10.04.2025
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.04.2025 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićDie Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat im vergangenen Jahr deutliche Fortschritte im Bereich der digitalen Gesundheit wahrgenommen. Das teilte sie am Donnerstag in Berlin bei der Vorstellung ihres 33. Tätigkeitsberichts mit.
Beim bevorstehenden bundesweiten Rollout der elektronischen 
Patientenakte (ePA) betonte die Beauftragte die Wichtigkeit von 
Transparenz und Wahlfreiheit. Ihr Ziel sei es, dass niemand die ePA 
aufgrund mangelnder Information nutze oder ablehne.
Zudem sei 
erreicht worden, dass Versicherte ihren Widerspruch über alle 
Kommunikationskanäle einreichen könnten und Krankenkassen ihre 
Informationspflichten erfüllten. Auch beim Forschungsdatenzentrum könnte
 die Einhaltung der Grundsätze der Vertraulichkeit und Datenminimierung 
sichergestellt werden.
Eine Herausforderung für das kommende Jahr
 sei es, das Zusammenspiel von KI-Verordnung und Datenschutzrecht zu 
orchestrieren. Die BfDI will grundrechtskonformes KI-Training und 
-Entwicklung in Europa ermöglichen. Alle, die sich an europäisches Recht
 halten wollten, sollten die notwendige Beratung erhalten, um 
KI-Projekte zu verwirklichen. Das europäische Datenschutzrecht stehe dem
 nicht entgegen. Eine KI, die rechtswidrig mit Daten trainiert wurde, 
könne unter bestimmten Voraussetzungen rechtskonform genutzt werden, 
wobei der Anwender nicht automatisch für die Trainingsphase 
verantwortlich sei.
Quelle: dts Nachrichtenagentur


 
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
       
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