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Innenministerium wusste seit Mittwoch von Abschiebeflug

Archivmeldung vom 16.07.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bundesministerium des Innern, Eingang Dienstsitz Bonn
Bundesministerium des Innern, Eingang Dienstsitz Bonn

Sir James - Eigenes Werk - CC BY-SA 2.0 de

Die Leitung des Bundesinnenministeriums (BMI) war frühzeitig über den Termin für die Abschiebung des Tunesiers Sami A. informiert. Eine Sprecherin des Ministeriums sagte am Sonntag der FAZ, im BMI sei aufgrund von Informationen der Bundespolizei bekannt gewesen, "dass es Planungen für eine Rückführung am Freitag, dem 13. Juli 2018, von Sami A" gab. Über diese Planung sei im Bundesinnenministerium am Mittwoch, dem 11. Juli, "die Hausleitung" unterrichtet worden.

A. war am Freitag nach Tunesien abgeschoben worden. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verlangt seither, dass er zurückgeholt wird, weil es entschieden hatte, dass ein Abschiebehindernis bestehe. Wie die Sprecherin des Innenministeriums weiter mitteilte, waren die Informationen über die Abschiebung A.s verbunden gewesen mit dem Hinweis, "dass die Entscheidungszuständigkeit für die Durchführung der Rückführung" beim Land Nordrhein-Westfalen liege, "sodass seitens BMI keine gesicherte Prognose zum weiteren Vorgehen abgegeben werden kann". Bei den Bemühungen um eine Rückführung von A. habe der Bund das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt, etwa durch die Beschaffung von Passersatzpapieren und die "Unterstützung der Rückführungsmaßnahme durch die Bundespolizei". Über den als Gefährder eingestuften A. sei seit dem Jahr 2005 regelmäßig in der "AG Status" gesprochen worden, so auch im Juli 2018.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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