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Lammert gegen NPD-Verbotsantrag des Bundestages

Archivmeldung vom 20.03.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.03.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Norbert Lammert Bild: CDU/CSU-Fraktion
Norbert Lammert Bild: CDU/CSU-Fraktion

Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hat sich gegen einen eigenständigen NPD-Verbotsantrag des Bundestages ausgesprochen und seine grundsätzlichen Zweifel an der Wirkung eines Verbotsverfahrens geäußert.

In den "Kieler Nachrichten" (Donnerstagausgabe) sagte Lammert: "Nachdem der Bundesrat - wozu er ausdrücklich ermächtigt ist - einen Verbotsantrag beschlossen hat, besteht für weitere Verbotsanträge umso weniger Bedarf." In der Sache wäre nichts gewonnen, wäre die NPD verboten. "Deswegen habe ich mich ja auch immer außerordentlich zurückhaltend gegenüber der noch laufenden Debatte über ein Verbotsverfahren geäußert." Jedenfalls stünde der erhoffte Nutzen eines solchen Verfahrens "sowohl bis zur Entscheidung wie mit Blick auf die Risiken der Entscheidung nach meiner Überzeugung in überhaupt keinem Verhältnis zu den Wirkungen, die sich daraus ergeben", sagte Lammert.

Grundsätzlich halte er die verfassungsrechtliche Möglichkeit eines Parteienverbotes für eine schlüssige historisch gut begründete Konstruktion des Grundgesetzes. "Das gilt gerade nach den Erfahrungen, die wir mit der Selbstauflösung einer deutschen Demokratie und dem Scheitern der Weimarer Verfassung gemacht haben", meinte Lammert. "Aber nach meinem Verständnis ist es auch ein Zeichen von Souveränität einer stabilen Demokratie, lästige unappetitliche, schwer erträgliche Konkurrenz nicht durch Verbote beseitigen zu wollen."

CDU-Vize Laschet ruft Bundesrat zum Verzicht auf NPD-Verbotsantrag auf

Der stellvertretende CDU-Bundesvorsitzende Armin Laschet hat die Bundesländer aufgefordert, auf den geplanten NPD-Verbotsantrag zu verzichten. "Die Länder sollten noch einmal darüber nachdenken, ob sie wirklich vor das Bundesverfassungsgericht ziehen wollen", sagte Laschet der "Welt". "Ich rate dringend dazu, den NPD-Verbotsantrag fallen zu lassen."

Die NPD habe in keinem Bundesland mehr ernsthaften Zulauf, fügte der nordrhein-westfälische CDU-Vorsitzende hinzu. Voraussetzung für ein Verbot sei aber eine existentielle Gefährdung unserer demokratischen Grundordnung. Daher sei es "eher unwahrscheinlich, dass Karlsruhe ein Verbot ausspricht". Laschet forderte "einen parteiübergreifenden bundesweiten Kampf gegen rassistisches und rechtsextremistisches Denken und gegen verfassungsfeindliche Kameradschaften".

Zuvor hatte das Bundeskabinett beschlossen, keinen eigenen NPD-Verbotsantrag in Karlsruhe zu stellen. Ähnlich sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Justizminister von Hessen, Jörg-Uwe Hahn (FDP), der Zeitung: "Ich gehe davon aus, dass sich die Antrag stellenden Landesregierungen noch einmal genau überlegen, ob sie diesen Schritt wirklich gehen wollen." Er könne sich "nicht vorstellen, dass SPD und Grüne die Verantwortung für einen Persilschein der NPD übernehmen wollen". Die Landesregierungen sollten zunächst die Ergebnisse des NSU-Untersuchungsausschüsse abwarten.

FDP-Experte kritisiert Rösler wegen Haltung zu NPD-Verbotsantrag

Der Parteienforscher und FDP-Experte Jürgen Dittberner hat FDP-Chef Philipp Rösler wegen der Ablehnung eines NPD-Verbotsantrages an das Bundesverfassungsgericht kritisiert. "Die NPD ist zweifellos eine rechtsextreme Partei. Die Vorteile des Parteienprivilegs darf sie nicht unbegrenzt nutzen, da sie keine demokratische Partei ist", schrieb er in einem offenen Brief an Rösler, der am Mittwoch verbreitet wurde. Es sei unverständlich, dass ausgerechnet die FDP die Existenz der NPD dulden wolle. "Liberal sein heißt unter anderem, Extremismus und Dogmatismus zu bekämpfen", so Dittberner weiter.

Ein gegen die NPD gerichteter Antrag auch der Bundesregierung würde jedermann signalisieren, dass der Extremismus der NPD in der Bundesrepublik nicht erwünscht ist, so der Politikprofessor, der selbst FDP-Mitglied ist.

Bundesregierung stellt keinen eigenen NPD-Verbotsantrag

Die Bundesregierung stellt wie erwartet keinen eigenen Antrag auf ein Verbot der rechtsextremen NPD. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch, nicht für ein NPD-Verbot vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Die Bundesregierung wolle den Verbotsantrag des Bundesrates aber "unterstützend begleiten", hieß es weiter. Zuvor hatten die fünf Bundesminister der FDP einen NPD-Verbotsantrag der Regierung abgelehnt. "Dummheit kann man nicht verbieten", erklärte FDP-Chef Philipp Rösler am Montag.

Die Länder hatten bereits im Dezember im Bundesrat beschlossen, vor dem Bundesverfassungsgericht einen neuen Anlauf für ein Verbot der rechtsextremen Partei zu starten. Ein erstes von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat angestrengtes NPD-Verbotsverfahren war im Jahr 2003 aufgrund verfahrensrechtlicher Fehler gescheitert. Das Verfahrenshindernis lag nach Sichtweise der Sperrminorität der Verfassungsrichter in der Durchdringung der NPD durch V-Männer des Verfassungsschutzes.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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