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SoVD legt Positionspapier zur Reform der Pflegeversicherung vor

Archivmeldung vom 11.05.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.05.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Das grundlegende Ziel der Pflegereform muss die Stärkung der häuslichen Pflege sein. Dies fordert der SoVD in seinem Positionspapier "Für eine würdevolle Pflege" zur Reform der Pflegeversicherung. Die meisten Menschen wollen zuhause gepflegt werden. Auch laut Gesetz hat die häusliche Pflege Vorrang. Jetzt müssen dringend die Voraussetzungen für die häusliche Pflege verbessert werden.

Der SoVD setzt sich für den Ausbau alternativer Wohn- und Betreuungsformen ein. Wohnortnahe ergänzende Unterstützungsangebote wie Tagespflege, Kurzzeitpflege und Krisenintervention müssen ausgebaut und mit der häuslichen Pflege vernetzt werden. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen brauchen mehr Unterstützung und Beratung. Case- und Care-Management hilft, eine auf die persönliche Lebenssituation zugeschnittene Versorgung zu finden und vernetzt alle an der Pflege Beteiligten. Der SoVD fordert, Case- und Care-Management flächendeckend als Regelangebot einzurichten.

Die häusliche Pflege muss auch finanziell gestärkt werden. Die ungleiche finanzielle Behandlung stationärer und ambulanter Pflege bietet keinerlei Anreize zur Entwicklung neuer Betreuungs- und Versorgungskonzepte in der häuslichen Pflege. Der SoVD fordert daher, die Sachleistungen bei der häuslichen Pflege zu erhöhen. Die Stärkung der ambulanten Pflege darf aber auf keinen Fall auf Kosten der stationären Pflege gehen. Das wäre unverantwortlich. Dringend erforderlich ist außerdem eine Qualitätsoffensive für die stationäre und die häusliche Pflege.

Wer die häusliche Pflege stärken will, muss auch berufstätige Angehörige in die Lage versetzen, Verantwortung für die Pflege zu übernehmen. Der SoVD setzt sich für ein Pflegezeitgesetz ein, das pflegenden Angehörigen einen Anspruch auf eine Auszeit und ein Rückkehrrecht an den Arbeitsplatz sichert.

Eine Reform der Pflegeversicherung muss auch die konsequente Umsetzung des Grundsatzes Rehabilitation vor und bei Pflege sichern.

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband Deutschland

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