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Niedersachsen muss VW-Sonderdividende versteuern

Archivmeldung vom 03.12.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.12.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Geldberg, Gewinn, Finanzamt, Steuern (Symbolbild)
Geldberg, Gewinn, Finanzamt, Steuern (Symbolbild)

Bild: Uta Herbert / pixelio.de

Das Land Niedersachsen muss auf die geplante Sonderdividende von Volkswagen aus den Erlösen des Porsche-Börsengangs Steuern an den Bund und die Stadt Hannover abführen. Das geht aus einer Antwort des Landesfinanzministeriums auf eine Anfrage der "Welt am Sonntag" hervor.

Demnach fließt die Dividende in Höhe von 1,12 Milliarden Euro zunächst in die landeseigene Hannoversche Beteiligungsgesellschaft (HanBG). Deren Überschüsse "unterliegen im Rahmen der üblichen Steuerpflicht der Körperschaft- und Gewerbesteuerpflicht", erklärte eine Sprecherin. Rechnet man mit dem Körperschaftsteuersatz von 15 Prozent auf die volle Summe, dann wären 168 Millionen Euro fällig, außerdem 188 Millionen Euro Gewerbesteuer für die Stadt Hannover. Das Land ist darüber hinaus verpflichtet, etwas mehr als die Hälfte der Brutto-Dividende an die VW-Stiftung zu überweisen - und zwar aus dem Haushalt. "Es ist geplant, dass die HanBG einen entsprechenden Betrag aus ihrem Gewinn an das Land ausschüttet", sagte die Sprecherin. Darauf würden Kapitalertragsteuern und Soli fällig. Wie hoch die Überweisung sein wird, ist nicht klar. Bei 600 Millionen Euro würde der Bund weitere 183 Millionen Euro Steuern kassieren.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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