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Finanzministerium kritisiert Urteil zur Pendlerpauschale

Archivmeldung vom 09.12.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.12.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale sei "falsch", ließ das Bundesfinanzministerium verlautbaren. Zwar wolle man sich an das Urteil halten, doch seien die daraus resultierenden "nachteiligen Konsequenzen für die Reformfähigkeit unseres Landes" nicht vorherzusehen.

Nach dem Urteil haben die rund 15 Millionen Betroffenen zunächst Anspruch darauf, dass ihre Wegekosten von je 30 Cent pro Kilometer zum Arbeitsplatz rückwirkend steuermindernd berücksichtigt werden. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) und der hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU) schlugen vor, die Entscheidung des Gerichts zu nutzen, um einen konjunkturpolitischen Impuls zu setzen. "Wenn jetzt ohnehin Schulden für die Rückzahlung der Pendlerpauschale gemacht werden müssen, dann sollte die Auszahlung so schnell wie möglich erfolgen, nicht nur im Interesse der Pendler, sondern auch, um damit hoffentlich einen zusätzlichen Kaufimpuls geben zu können", erklärten die beiden. Die Finanzämter sollten angewiesen werden, die von Amts wegen zu veranlassenden Rückzahlungen für das Jahr 2007 möglichst schon in den ersten drei Monaten des Jahres 2009 zu leisten.

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