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ödp hält Verfassungsbeschwerde gegen Erhöhung der Mehrwertsteuer für berechtigt

Archivmeldung vom 29.06.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.06.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Eine Heidelberger Familie mit vier noch unterhaltspflichtigen Kindern hat Verfassungsbeschwerde gegen die Erhöhung der Mehrwertsteuer ab Januar dieses Jahres eingelegt. "Auch die ödp hält diese verfassungsrechtliche Prüfung für richtig", so Dr. Joahnnes Resch von ödp-Arbeitskreis Familienpolitik.

Die Klage wird damit begründet, dass Familien einen höheren Anteil ihres Einkommens zur Bestreitung des Lebensunterhalts verwenden müssen und damit durch eine Mehrwertsteuererhöhung stärker belastet werden als Personen ohne Unterhaltsverpflichtungen für Kinder, solange kein Ausgleich etwa über das Kindergeld erfolgt. Ein solcher Ausgleich hat jedoch nicht stattgefunden. Eine zusätzliche einseitige Belastung der ohnehin schon wirtschaftlich benachteiligten Familien sei aber mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

Eine direkte Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, also ohne den Umweg über die Sozialgerichte, ist innerhalb einer Jahresfrist nach Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Juli 2006 möglich. Die Klage wird u. a. vom Deutschen Familienverband unterstützt. Die ödp hofft, dass diese Klage im Sinne der finanziellen Entlastung von Familien erfolgreich sein wird.

Quelle: Pressemitteilung Ökologisch-Demokratische Partei (ödp)

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