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Gysi: Sieg auf ganzer Linie gegen den Verfassungsschutz

Archivmeldung vom 05.09.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.09.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Gregor Gysi 2013 beim Wahlhearing des DOSB
Gregor Gysi 2013 beim Wahlhearing des DOSB

Foto: Ralf Roletschek
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Gregor Gysi, ist endgültig kein Fall mehr für den Verfassungsschutz. In einem abschließenden "Anerkenntnisurteil" des Verwaltungsgerichts Köln wurde, nach einem Bericht der "Leipziger Volkszeitung", dem Bundesamt für Verfassungsschutz aufgegeben, sämtliche gespeicherte Daten über Gysi zu löschen "und die Personenakte des Klägers zu vernichten". Das Urteil liegt der Zeitung vor.

"Der Verfassungsschutz hat auf ganzer Linie verloren", sagte Gysi. Seine Schlussfolgerung: "Der Verfassungsschutz muss die Beobachtung der Linken im Bund und in allen Ländern endlich komplett einstellen. Diese Kontrolle, Beobachtung, Überwachung gegen eine demokratische Partei ist der Bundesrepublik mehr als unwürdig." Der Rechtsstreit zog sich seit dem Jahr 2006 hin. Zwischenzeitlich standen rund ein Drittel der Parlamentarier der Linkspartei unter der Beobachtung des Verfassungsschutzes. Die Kontrolle der Parlamentarier kostete das Bundesamt jährlich rund 400 000 Euro. Offiziell stehen Linke-Parlamentarier seit einigen Monaten nicht mehr unter Beobachtung. Zuletzt hatte der Ministerpräsidentenkandidat in Thüringen, Bodo Ramelow, erfolgreich beim Bundesverfassungsgericht gegen die Aktivitäten des Verfassungsschutzes gegen ihn geklagt. Offen im Fall Gysi ist noch das Ergebnis der Ermittlungen der Hamburger Staatsanwaltschaft. Diese prüft Vorwürfe eines pensionierten Richters und der früheren Bürgerrechtlerin Vera Lengsfeld, nach denen der frühere DDR-Jurist Gysi mit der Stasi zusammengearbeitet haben soll. Dagegen hatte Gysi an Eides statt versichert, "zu keinem Zeitpunkt über Mandanten oder sonst jemanden wissentlich und willentlich an die Staatssicherheit berichtet zu haben". Dieses Verfahren ziehe sich nach Auskunft der Staatsanwaltschaft möglicherweise noch über Wochen hin. (Aktenzeichen des Urteils: 20 K 1468/08).

Quelle: Leipziger Volkszeitung (ots)

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