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„Weißer Ring“ nimmt von der AfD keine Spenden mehr an: AfD fordert „Weißen Ring“ und Bundesvorsitzenden Jörg Ziercke auf, diesen peinlichen Beschluss unverzüglich zurückzunehmen

Archivmeldung vom 20.09.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.09.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Leif-Erik Holm (2018)
Leif-Erik Holm (2018)

Bild: AfD Deutschland

Zur Entscheidung der Organisation „Weißer Ring“, AfD-Mitglieder von der Mitarbeit auszuschließen und auch keine Spenden mehr von der AfD anzunehmen, erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, Leif-Erik Holm: „Das ist ein unfassbarer Skandal. Da werden Menschen ausgegrenzt und rausgeworfen, weil sie neben ihrer wichtigen Arbeit für Gewaltopfer auch noch Mitglied in der AfD sind. Ein solcher Gesinnungs-TÜV erinnert mich an dunkelste DDR-Zeiten."

Holm weiter: "Wer mit seinen Mitarbeitern und Ehrenamtlichen so umgeht und sie politisch unter Druck setzt, dem geht es nicht um die Hilfe für Gewaltopfer, sondern darum, sein geschmackloses Polit-Süppchen zu kochen. Ich fordere den Weißen Ring und seinen Bundesvorsitzenden Jörg Ziercke auf, diesen peinlichen Beschluss unverzüglich zurückzunehmen.

Die Behauptung, die AfD sei fremdenfeindlich, antisemitisch und rassistisch, ist eine große Frechheit. Ich weise den Vorwurf mit aller Schärfe zurück. Wir sind die Rechtsstaatspartei in Deutschland, und von einem ehemaligen BKA-Chef erwarte ich, dass er sich an Tatsachen hält und nicht die billige Propaganda der Altparteien übernimmt. Aber offensichtlich hat sich Genosse Ziercke an sein SPD-Parteibuch erinnert.

Angesichts dieser Entscheidung frage ich mich, ob der Weiße Ring künftig noch von der Zuwendung durch verhängte Geldbußen bei Gericht profitieren sollte. Ein Rechtsstaat kann sich einfach nicht erlauben, einen derart totalitäres Verhalten auch noch mit finanziellen Mitteln zu belohnen. Weder bei Kriminalitätsopfern noch bei Spendern darf nach Religion, Ethnie oder politischer Gesinnung differenziert werden. Oder wird bei Opfern dasselbe Kriterium angewandt wie bei den Spendern?“

Quelle: AfD Deutschland

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