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Gemeinden drängen Bund und Länder zur Gesundheitskarte für Flüchtlinge

Archivmeldung vom 18.06.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.06.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Gesundheitskarte
Gesundheitskarte

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Städte und Gemeinden haben vor der Ministerpräsidentenkonferenz zur Asyl- und Flüchtlingsproblematik an die Bundesländer appelliert, die vom Bund versprochene Verdoppelung der akuten Flüchtlingshilfe rasch und verlässlich an die Kommunen weiterzuleiten. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, sagte der Leipziger Volkszeitung: "Wir kennen leider die klebrigen Hände vieler Länder."

Gleichzeitig warb Landsberg für die Einführung einer Gesundheitskarte für berechtigte Flüchtlinge. Die Kosten dafür werden auf bis zu 5,6 Milliarden Euro jährlich geschätzt. "Um zu vermeiden, dass es zu einer Art Medizintourismus kommt, soll es die aber nur für anerkannte Asylbewerber oder für Menschen mit Bleiberecht, also für alle Bürgerkriegsflüchtlinge, geben", sagte Landsberg. Nach Informationen der LVZ geht das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge davon aus, dass derzeit zehn Prozent der Flüchtlinge in Deutschland zwar nicht die Voraussetzungen für Asyl erfüllen, wohl aber die Voraussetzungen für einen nicht humanitären Aufenthaltstitel. Dieser soll deshalb zukünftig eine neue Brücke zwischen Asyl und Erwerbsmigration öffnen. Es wird daran gedacht, bereits im Antragsverfahren auf Asyl zusätzliche Daten der Bewerber mit Blick auf deren berufliche Voraussetzungen abzufragen. "Je länger das Asylrecht als verdecktes Einwanderungsrecht verstanden wird, desto mehr Unmut regt sich", sagte Mike Mohring, CDU-Fraktionschef von Thüringen, gegenüber der Zeitung. Die Länder seien in der Pflicht, den Verwaltungsgerichten zügige Entscheidungen zu ermöglichen. "Ohne Asylgrund, ohne sonstigen Flüchtlingsschutz oder ein arbeitsmarktbezogenes Aufenthaltsrecht ist die Rückführung der Regelfall", warnte Mohring. "Zwischen dem Schutz der europäischen Außengrenzen, der Einhaltung der Zuständigkeitsregeln für Asylbewerber und Kontrollen an den Innengrenzen gibt es einen nicht auflösbaren Zusammenhang." Da gebe es in der EU ganz klaren Handlungsbedarf.

Quelle: Leipziger Volkszeitung (ots)

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