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Juristen drohen mit Klagen gegen SPD-Entscheid

Archivmeldung vom 02.03.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.03.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Anwalt
Anwalt

Bild: stv-usf.ch

Das Ergebnis des SPD-Mitgliederentscheids über eine Wiederauflage der Großen Koalition könnte nach Ansicht renommierter Rechtsexperten ein Fall für die Gerichte werden. Wie das Nachrichtenmagazin Focus berichtet, hält der Berliner Verwaltungsrechtler Ulrich Battis Klagen für aussichtsreich. "Für die SPD besteht die Gefahr, dass Mitglieder vor dem Verwaltungsgericht eine Feststellungsklage einreichen, um von ihrer Partei ein fälschungssicheres Beitrittsverfahren zu erzwingen", erklärte Battis.

Er meldete zugleich Zweifel an, ob das Online-Beitrittsverfahren der SPD, mit dem vor Beginn des Entscheids rund 24.000 Personen neu in die SPD eingetreten waren, dem Parteiengesetz entspricht. So verlangen die Organisatoren im Willy-Brandt-Haus beispielsweise keinen Identitätsnachweis von abstimmungsberechtigten Neumitgliedern und auch keine Versicherung, nicht schon Mitglied einer anderen Partei zu sein, obwohl die SPD-Statuten eine Doppelmitgliedschaft ausschließen.

Der Staatsrechtler und ehemalige Bundesverteidigungsminister Rupert Scholz hält die Chancen für Sozialdemokraten ebenfalls für aussichtsreich, gegen das Votum vorzugehen. "Hier greift das Parteiordnungsrecht", sagte Scholz gegenüber Focus. Mitglieder hätten die Möglichkeit, vor den eigenen Parteigerichten gegen das Verfahren des Entscheids zu klagen, weil das Prozedere extrem manipulationsgefährdet sei und teilweise gegen die eigene Satzung verstoße, erklärte Scholz.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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