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Brandenburger Landtag beschließt Parität-Gesetz

Archivmeldung vom 31.01.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.01.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Landtag Brandenburg
Landtag Brandenburg

Foto: Julian Nitzsche
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Brandenburger Landtag hat am Donnerstag eine Änderung des Wahlgesetzes auf den Weg gebracht, mit welcher der Frauenanteil im Parlament erhöht werden soll. Das Parität-Gesetz wurde am Nachmittag mehrheitlich mit den Stimmen von SPD, Linken und Grünen beschlossen.

Es soll Mitte 2020 in Kraft treten und damit bei der kommenden Landtagswahl noch nicht gelten. Mit der Änderung werden alle Parteien verpflichtet, ihre Landeslisten für Landtagswahlen zu gleichen Teilen mit Frauen und Männern zu besetzen. Die Geschlechter sollen sich dabei auf der Liste abwechseln. Für Spartenparteien wie zum Beispiel die Frauenpartei sollen allerdings Ausnahmen gelten. Für Direktkandidaten soll die Regelung nicht gelten. Kritiker des Parität-Gesetzes zweifeln vor allem an der Verfassungsmäßigkeit der neuen Regelung. Die FDP-Jugendorganisation Junge Liberale hatte bereits im Vorfeld eine Verfassungsbeschwerde angekündigt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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