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Bundesverbandes der Geldwäschebeauftragten zum BMWi-Referentenentwurf zum Unternehmensbasisdatenregistergesetz (UBRegG)

Archivmeldung vom 01.04.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Überwachung, Totalüberwachung, Kontrolle: Sicherheit ist das Gegenteil von Freiheit (Symbolbild)
Überwachung, Totalüberwachung, Kontrolle: Sicherheit ist das Gegenteil von Freiheit (Symbolbild)

Bild: Petra Bork / pixelio.de

Der Bundesverband der Geldwäschebeauftragten (BVGB) begrüßt den Referentenentwurf des Bundeministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zum Gesetz zur Errichtung und Führung eines Registers über Unternehmensbasisdaten und zur Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer für Unternehmen (UBRegG).

In seiner aktuellen Stellungnahme hat der Bundesverband der Geldwäschebeauftragten den Referentenentwurf zum Unternehmensbasisdatenregistergesetz (UBRegG) ausdrücklich begrüßt. Vorstandsvorsitzender Christian Tsambikakis erklärte: "Dass das BMWi den Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe folgt und die Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer in Verbindung mit einem Basisregister für Unternehmensstammdaten umsetzen möchte, ist aus unserer Sicht ein großer Schritt in die richtige Richtung."

Der Referentenentwurf ziele darauf ab, mit einer einheitlichen Wirtschaftsnummer das sog. "Once Only"-Prinzip umzusetzen. Diese Nummer werde jeder wirtschaftliche Betrieb erhalten, also sowohl Kaufleute, juristische Personen, aber auch Personenvereinigungen. Perspektivisch könnten damit uneinheitliche Nummern, wie die Handelsregisternummer oder die Umsatzsteuer-ID ersetzt und eine moderne, vernetzte Registerlandschaft etabliert werden, erklärt Tsambikakis.

Weiterhin plant der Gesetzentwurf mit einem Unternehmensbasisregister die bisher stark fragmentierte Registerlandschaft zu vereinheitlichen. "Das geplante Gesetz ist ein echter Meilenstein für Unternehmen, die sich regelmäßig mit Registerführungspflichten und dem Abrufen von Informationen aus den verschiedensten Verzeichnissen auseinandersetzen müssen. Durch die datenschutzkonforme Zugangsmöglichkeit für Unternehmen kann die Identifikation der tatsächlichen Geschäftspartner in Zukunft wesentlich vereinfacht werden. Aus der täglichen Arbeit der Geldwäschebeauftragten wissen wir, dass die Informationsbeschaffung häufig langwierig und kompliziert ist. Mit dem Gesetz wird hier endlich Abhilfe geschaffen.", erklärt der Vorstandsvorsitzende.

Insbesondere die Verschleierung des tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten ist ein Baustein, um Geld zu waschen. Die Synchronisierung der verschiedenen Register im Unternehmensbasisregister und der digitale Zugang für Unternehmen wird den sogenannten KYC (Know Your Customer) -Prozess besser handhabbar machen.

Die Vernetzung der Basisregister kann aber nur ein erster Schritt sein. Wo möglich und sachgerecht, müssen weitere Quellregister angebunden werden. Nur so kann Geldwäsche wirksam bekämpft werden.

BVGB-Vorsitzender Tsambikakis nennt dazu einige Beispiele: "In Onlineregistern, wie dem Handelsregister, sind die Daten nicht an einem Punkt zusammengefasst, sondern müssen aus verschiedenen Listen zusammengesucht werden. Ein digitales, zeitsparendes Auslesen ist damit nicht möglich. Häufig sind die Daten auch zeitgleich in verschiedenen Registern abgelegt, die nicht gleichzeitig aktualisiert werden. So kommt es immer wieder zu divergierenden Angaben."

"Wir müssen den Referentenentwurf nun als Aufschlag sehen, die unterschiedlichen Register zu vernetzen und datenschutzkonform zugänglich zu machen. Harmonisierung und Digitalisierung sind da ganz klar die Stichworte", so der Vorsitzende mit Blick in die Zukunft.

Quelle: Bundesverband der Geldwäschebeauftragten e.V. (BVGB) (ots)


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