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Kabinett bringt Zwangsimpfung gegen Masern auf den Weg

Archivmeldung vom 17.07.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.07.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: CFalk / pixelio.de
Bild: CFalk / pixelio.de

Die Bundesregierung hat das geplante Gesetz für eine Impfpflicht gegen Masern auf den Weg gebracht. Das Kabinett fasste am Mittwochvormittag einen entsprechenden Beschluss. Er freue sich, dass das Bundeskabinett neben dem Masernschutzgesetz zudem das MDK-Reformgesetz und das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken auf den Weg gebracht habe, teilte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) über den Kurznachrichtendienst Twitter mit.

Der Entwurf für das Masernschutzgesetz sieht vor, dass alle Kinder beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten beide empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Diese Pflicht gilt außerdem für Erzieher, Lehrer und medizinisches Personal. Eltern, die ihre schulpflichtigen Kinder nicht impfen lassen, müssen laut Gesetzentwurf künftig mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 2.500 Euro rechnen. Zudem sollen Kinder, die nicht geimpft sind, künftig vom Besuch des Kindergartens ausgeschlossen werden können.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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