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Oberster Verbraucherschützer will Mietpreisbremse auch für Neubau

Archivmeldung vom 19.08.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.08.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Klaus Müller
Klaus Müller

Bild: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfahlen

Klaus Müller, Vorstandsvorsitzender des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), hält das am Sonntag beschlossene Wohn- und Mietenpaket der Bundesregierung für nicht ambitioniert genug. "Die Beschlüsse von CDU/CSU und SPD gehen zwar in die richtige Richtung, sind aber in vielen Punkten nicht konsequent genug", sagte Müller dem "Handelsblatt".

Die Verlängerung der Mietpreisbremse bis zum Jahr 2025 sei richtig, gelte aber nur für den Gebäudebestand. "Im Neubaubereich fehlt die Mietpreisbremse weiterhin." Verbraucher müssten zudem bei Verstößen einen Anspruch auf die vollständige Rückzahlung der zu viel gezahlten Beiträge haben. "Ein Rückforderungsrecht für nur zweieinhalb Jahre ist nicht akzeptabel." Die Chance zur Senkung der Nebenkosten beim Wohnungs- oder Hauserwerb ist nach Ansicht Müllers verpasst worden. Künftig sollen Käufer an der Maklercourtage nur noch mit bis zu 50 Prozent beteiligt werden, wenn sie den Makler gar nicht beauftragt haben. Der VZBV fordert jedoch das Bestellerprinzip und die Deckelung der Courtage bei zwei Prozent für selbstgenutztes Wohneigentum.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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