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Dobrindt will ethische Regeln für autonome Fahrzeuge festlegen

Archivmeldung vom 23.05.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.05.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Autonomes Fahrzeug auf Erprobungsfahrt
Autonomes Fahrzeug auf Erprobungsfahrt

Foto: Flickr upload bot
Lizenz: CC-BY-2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) forciert die Einführung des autonomen Fahrens in Deutschland: Ein Strategiepapier, das er am Dienstag bei der Kabinettsklausur in Meseberg vorlegen will, sieht neben Gesetzesänderungen auch ethische Regeln für die Computersteuerung der Fahrzeuge ohne Fahrer sowie die Gründung einer Kommission zur Klärung moralischer Probleme vor, berichtet die "Welt".

Das sogenannte Digitale Testfeld Autobahn, ein Abschnitt der Autobahn A9, auf dem das autonome Fahren erprobt wird, soll zudem um eine "Stadtkomponente" erweitert werden. Dobrindt will dem Papier zufolge unter anderem das Straßenverkehrsgesetz ändern. Künftig soll rechtlich kein Unterschied zwischen einem Autopiloten und einem menschlichen Fahrer gemacht werden. In dem Gesetzentwurf "schreiben wir erstmals fest, dass automatisierte Systeme mit voller Kontrolle über ein Fahrzeug dem Fahrer rechtlich gleichgestellt werden", heißt es.

Auch die Straßenverkehrsordnung soll geändert werden, so dass "die ordnungsgemäße Nutzung automatisierter und vernetzter Fahrzeuge keine Sorgfaltspflichtverletzung des Fahrers darstellt". Das sei vor allem wichtig, um den Fahrer "keinem zusätzlichen Haftungsrisiko" auszusetzen.

Um nicht nur rechtliche, sondern auch ethische Fragen des autonomen Fahrens zu beantworten, will der Verkehrsminister "unter Beteiligung von Wissenschaft, Automobilindustrie und Digitalwirtschaft eine Kommission" gründen, "die klare Leitlinien für Algorithmen entwickelt, welche die Fahrzeugreaktionen in Risikosituationen bestimmen". Zwei Grundsätze sollen laut dem Papier unbedingt gelten: "Ein Sachschaden ist einem Personenschaden immer vorzuziehen. Eine Qualifizierung des Faktors Mensch ist unzulässig." Eine Unterscheidung in vermeintlich wertvollere oder weniger wertvolle Menschenleben soll also unzulässig sein.

Mit der Erweiterung des Digitalen Testfelds Autobahn um eine "Stadtkomponente" sollen autonome Autos auch in "komplexen Fahrsituationen" erprobt werden können. Es gehe insbesondere um "die Kommunikation automatisierter Fahrsysteme mit Fußgängern und Radfahrern, die Vernetzung zum Beispiel mit intelligenten Ampeln und ÖPNV-Angeboten, die Steigerung der Kapazitäten auf der Straße und die Verbesserung des Verkehrsflusses".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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