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Patientenschützer sehen Regelungslücke bei Bund-Länder-Beschlüssen

Archivmeldung vom 08.01.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.01.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Coronavirus (Symbolbild)
Coronavirus (Symbolbild)

Der Vorstand der Stiftung Patientenschutz warnt vor einer Regelungslücke bei den jüngsten Bund-Länder-Beschlüssen. Es sei richtig, dass infizierte Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern nur mit negativem PCR-Test vorzeitig aus der Isolation entlassen werden dürften, sagte Eugen Brysch den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben).

"Jedoch ist unverantwortlich, dass die 360.000 Mitarbeiter der ambulanten Pflegedienste bei dieser Regelung außen vor gelassen wurden". "Damit sind eine Million Pflegebedürftige daheim einer großen Gefahr ausgesetzt." Auch hier müsse eine Freitestung nur nach einem negativen PCR-Befund möglich sein. Zudem sei es wichtig, pflegenden Angehörigen bei der Verfügbarkeit und Auswertung von PCR-Tests Vorrang einzuräumen, so Brysch.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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