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Mieterbund begrüßt Kabinettsbeschluss - Nachbesserungen erforderlich

Archivmeldung vom 23.03.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.03.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
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Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt den heutigen Kabinettsbeschluss, für mehr als 2 Jahre die Kündigung von Mieterinnen und Mietern auszuschließen, die wegen der Covid-19 Pandemie ihre Miete nicht zahlen können. Das Kabinett folgt damit der dringenden Forderung des Deutschen Mieterbundes, Mieter vor dem Verlust ihrer Wohnung und/oder Gewerberäume zu schützen.

"Wohnen ist kein Konsumgut, auf das man in Zeiten der Krise mal eben verzichten kann. Das Dach über dem Kopf ist existenziell und zentraler Bestandteil der Daseinsvorsorge. Das zeigt der heutige Beschluss eindrücklich", so der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten.

Laut Gesetzentwurf soll die in Folge der Corona-Krise im Zeitraum von 1. April 2020 bis Ende Juni 2020 ausgebliebene Miete nicht zur Kündigung wegen Zahlungsverzuges führen dürfen. Leider wurde der Zeitraum gegenüber dem Entwurf von Justizministerin Lambrecht um 3 Monate verkürzt. Ursprünglich sollte er bis zum 30.09.2020 andauern. Allerdings kann eine Verlängerung des Dreimonatszeitraums bis Ende September 2020 und darüber hinaus bei Bedarf per Verordnung der Bundesregierung erfolgen. Der Mieter hat die Möglichkeit die ausgefallene Miete bis Ende Juni 2022 nachzuzahlen.

"Das Gesetz ist wichtig und richtig, muss aber nachgebessert werden", fordert Siebenkotten, "Mieter dürfen keinesfalls mit Verzugszinsen belastet werden, wenn sie ihre Mietschulden in der Zeit nach der Corona-Krise begleichen. Deshalb fordern wir gemeinsam mit dem Gesamtverband der deutschen Wohnungswirtschaft (GdW) die Einrichtung eines "Sicher-Wohnen-Fonds", der die Miete als Zuschuss oder zinsloses Darlehen übernimmt, damit das Mietverhältnis nicht belastet wird. Der Mieter soll dann wegen der Abwicklung nur mit dem Fonds, nicht aber mit dem Vermieter, zu tun haben. Für Mieter, die die Miete bis zum 30.06.2022 nicht nachzahlen können, müssen die Mietschulden endgültig vom Fonds oder anderen Sicherungssystemen übernommen werden."

Quelle: Deutscher Mieterbund e. V. (ots)

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