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SPD-Chefin Esken will Corona-Zuschuss im Koalitionsausschuss durchsetzen

Archivmeldung vom 01.02.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.02.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
SPD: Bei der überwältigenden Mehrheit der Deutschen in der Kritik (Symbolbild)
SPD: Bei der überwältigenden Mehrheit der Deutschen in der Kritik (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes werk

Die SPD-Führung macht Druck bei der Einführung eines monatlichen Corona-Zuschlags für Hartz-IV-Bezieher. Parteichefin Saskia Esken will einen solchen Zuschuss im Koalitionsausschuss am kommenden Mittwoch durchsetzen.

"Angesichts der offenkundigen Not von Erwachsenen und Kindern in Grundsicherung erwarten wir von unserem Koalitionspartner im Bund, dass er da mitgeht, wenn wir uns demnächst in neuer Besetzung im Koalitionsausschuss treffen", sagte sie dem Tagesspiegel.

Die Corona-Pandemie bringe Belastungen für alle Menschen mit sich. Aber besonders hart treffe es Menschen, die auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen seien. "Zu den Sorgen um die Gesundheit und erheblichen psychosozialen Belastungen kommen finanzielle Mehrausgaben, die aus dem schmalen Budget kaum geleistet werden können", sagte Esken.

Viele Hilfsangebote in sozialen Einrichtungen fielen weg oder seien nur eingeschränkt erreichbar. Hinzu kämen gestiegene Ausgaben im Haushalt, beispielsweise für Hygieneartikel. Auch die wegen geschlossener Einrichtungen wegfallende Mittagsverpflegung für Kita- und Schulkinder belaste die ohnehin knappen Haushalte. Zur Bewältigung dieser Lasten wolle die SPD deshalb einen Zuschuss auf den Weg bringen.

Die SPD-Chefin will im Koalitionsausschuss außerdem eine grundsätzliche Hartz-IV-Reform auf die Tagesordnung setzen. Zwingend notwendig sei eine Reform, weil das Sanktionsregime verfassungsgemäß ausgestaltet werden müsse. Außerdem habe sich der in der Corona-Pandemie vereinfachte Zugang zur Grundsicherung bewährt und müsse beibehalten werden. "Wir wollen, dass künftig in den ersten zwei Jahren des Bezugs von Grundsicherung nicht erhebliches Vermögen und die Angemessenheit der Wohnung nicht überprüft werden", kündigte Esken an.

Quelle: Der Tagesspiegel (ots)


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