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DPVM: "Hilflose Behörden werden immer kreativer und schlagen verzweifelt unter die Gürtellinie"

Archivmeldung vom 10.05.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.05.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Deutsche Pressestelle für Völkerrechte und Menschenrechte (DPVM)
Bild: Deutsche Pressestelle für Völkerrechte und Menschenrechte (DPVM)

Die Deutsche Pressestelle für Völkerrechte und Menschenrechte (DPVM) machte heute in einer Mitteilung darauf aufmerksam, dass Bürgern, die wegen fehlender Rechtsgrundlagen die Zahlungen rechtsunwirksamer Bußgeldbescheide verweigern, jetzt die Überprüfung der charakterlichen Eignung zum Führen eines Fahrzeugs droht. Laut Aussage des stellvertretenden Leiters der Bußgeldstelle im RP Kassel soll es mittlerweile daher schon zum Entzug einiger Fahrerlaubnisse gekommen sein. Die DPVM sieht darin einen geistigen Offenbarungseid der Ordnungsämter.

Der Meldung der Deutschen Pressestelle für Völkerrechte und Menschenrechte kann nachfolgend im original Wortlaut gelesen werden: "Dass es eine „Knöllchenquote“ gibt und dass Radarfallen nicht wie behauptet der Verkehrserziehung sondern der reinen Abzocke der Autofahrer dienen, sollte ja spätestens nach den Berichten im ZDF und Bild-Zeitung auch dem letzten obrigkeitshörigen Bundesbürger klar sein.

Der Anteil aufgeklärter Bürger, die sich über die tatsächliche Rechtslage in „diesem unserem Lande“ informieren, wächst unaufhaltsam. Das merken auch die Ordnungsämter ganz drastisch. Da immer mehr Bürger wegen fehlender Rechtsgrundlagen die Zahlungen rechtsunwirksamer Bußgeldbescheide verweigern, fehlt das fest verplante Geld in den Kassen der Kommunen.

Ganz offensichtlich sind die Behörden mit ihrem Latein am Ende. Ausgesandte Gerichtsvollzieher, die die Bußgelder eintreiben sollen, kehren unverrichteter Dinge zurück, da sie keine rechtsgültigen Unterschriften auf ihren Auftragszetteln vorweisen können. Auch die Amtshilfe durch die Polizei ändert daran nichts. In einem bekannt geworden Fall in Osthessen war eine Gerichtsvollzieherin mit 20 Polizisten und 10 Einsatzfahrzeugen angerückt, um 70,10 € zu kassieren. Aus den genannten Gründen musste sie ohne Beute nach Hause fahren. Kosten der Amtshilfe: über 20.000 €…

Da verwundert es nicht weiter, wenn Herr Bernhard Steinbach, seines Zeichens stellvertretender Leiter der Bußgeldstelle im RP Kassel, in einem Interview der HNA unumwunden zugibt, dass man der Flut der Zurückweisungen nicht mehr Herr werde. Er räumt ein, es sei die Anweisung ergangen, die teilweise sehr fundierten Schreiben der Betroffenen einfach zu ignorieren und keinesfalls darauf einzugehen. Man sei jetzt erfolgreich (!) dazu übergegangen, statt dessen die Zahlungsunwilligen, für die es intern die Bezeichnungen „Bizarre Persönlichkeiten“ gibt, anderweitig Repressalien auszusetzen. Zitat: „Wir beauftragen die Fahrerlaubnisbehörde, die charakterliche Eignung des betroffenen Autofahrers zum Führen eines Fahrzeugs zu überprüfen“. Stolz berichtet er, dass dies wohl angebracht sei und auch schon zum Entzug einiger Führerscheine geführt habe.

Eine gut informierte (weil beteiligte) Quelle berichtete uns nun, dass man sich der Grenzwertigkeit solcher Methoden zwar bewusst sei, hier aber klar auf Abschreckung setze. Diese verzweifelte Machtdemonstration seitens ihrer Dienstherren sei ein panischer Versuch, das immer weiter um sich greifende Aufbegehren der Bürger gegen Behördenwillkür einzudämmen. Man habe ihnen rechtlich nichts entgegen zu setzen und habe daher kaum andere Möglichkeiten, als foul zu spielen, unter die Gürtellinie zu schlagen und im Rahmen der „Amtshilfe“ die Polizei (die auch ohne solche Einsätze bereits personell reichlich überfordert ist) für Machtspielchen zu missbrauchen.

Informationen zur aktuellen Rechtslage erhalten Sie bei der Deutschen Pressestelle für Völker- und Menschenrechte in Fulda. Jeden Mittwoch ab 19:00 Uhr finden dort kostenlose Info-Veranstaltungen statt. Weiteres unter www.dpvm.de."

Quelle: Deutsche Pressestelle für Völkerrechte und Menschenrechte (DPVM)

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