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Bundeswehr darf viele Waffensysteme nicht selbst reparieren - Teilweise Anwesenheitsverbot für Bundeswehrsoldaten

Archivmeldung vom 25.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
(Symbolbild)
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Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Bundeswehr darf ihre eigenen Waffen aus rechtlichen Gründen zum Teil nicht selbst reparieren. Von insgesamt 53 Hauptwaffensystemen dürfen die Mechaniker der Truppe bei 20 Waffensystemen (darunter der Eurofighter der Luftwaffe und die Fregatte F125 der Marine) nicht selber Reparaturen durchführen.

Das geht aus einer Antwort des Bundesverteidigungsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor, über die die "Bild am Sonntag" berichtet. Bei 13 Waffensystemen gibt es sogar ein Anwesenheitsverbot, dass Bundeswehrangehörige von den Reparaturen ausschließt. Ein Ministeriumssprecher verteidigt diese Praxis: "Die Waffensysteme werden immer komplexer. Da ist es normal, dass da auch Komponenten dabei sind mit hochkomplexen Messverfahren oder Elektronik, bei denen der Erwerb der Eigentumsrechte für eine Instandhaltung extrem teuer wäre."

Die Bundeswehr habe "nicht die Notwendigkeit und deshalb auch nicht Kapazitäten, um Personen für sämtliche Reparaturen an diesen High-Tech Systemen vorzuhalten". Matthias Höhn, Wehrexperte der Linksfraktion im Bundestag, kritisiert hingegen: "Die Bundeswehr wird von der Rüstungsindustrie mit einem Schau- und Schraubverbot vorgeführt." Das sei so, als dürfe man bei einem Platten am Rad "den Reifen nicht selber wechseln, nicht entscheiden, wer ihn wechselt und beim Wechsel auch nicht zusehen".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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