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Bundestagswahl 2017: Wahlberechtigte erhalten Wahlbenachrichtigung bis zum 3. September 2017

Archivmeldung vom 25.08.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.08.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bundeswahlleiter
Bundeswahlleiter

Von Kandschwar aus der deutschsprachigen Wikipedia, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=3428323

Alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten erhalten spätestens bis zum 3. September 2017 von ihrer Gemeinde eine Wahlbenachrichtigung. Wie der Bundeswahlleiter weiter mitteilt, sind in das Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl 2017 alle Wahlberechtigten eingetragen worden, die am 13. August 2017 - dem 42. Tag vor der Wahl - bei der Meldebehörde ihrer Gemeinde mit Hauptwohnung gemeldet waren.

Auf den Wahlbenachrichtigungen ist auch der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten am 24. September 2017 ihre Stimme abgeben können. Vom 4. bis einschließlich 8. September 2017 halten die Gemeindebehörden ihre Wählerverzeichnisse während der allgemeinen Öffnungszeiten für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereit. Bürgerinnen und Bürger, die bis zum 3. September 2017 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich unverzüglich mit dem Wahlamt am Ort ihrer Hauptwohnung in Verbindung setzen, damit eine Nachprüfung erfolgen kann.

Weitere Auskünfte gibt:

Büro des Bundeswahlleiters Telefon: 0611 75-4863 www.bundeswahlleiter.de/kontakt

Quelle: Der Bundeswahlleiter (ots)

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