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Kommission empfiehlt Änderungen im Stasi-Unterlagengesetz und Einsichts-Beschränkungen für Kinder, Enkel und Urenkel

Archivmeldung vom 30.04.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.04.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Karl-Heinz Laube / pixelio.de
Bild: Karl-Heinz Laube / pixelio.de

In der Experten-Kommission zur Zukunft der Stasi-Unterlagenbehörde gibt es Überlegungen, auf eine Änderung des Stasi-Unterlagengesetzes zu dringen und die Einsicht-nahme von Kindern, Enkeln und Urenkeln in die Stasi-Akten von Angehörigen zu beschränken. Das berichtet die in Halle erscheinende "Mitteldeutsche Zeitung".

Anlass ist eine grundsätzlich kritische Stellungnahme des früheren Behörden-Direktors Hansjörg Geiger zur gegenwärtigen Praxis. Geigers Kritik entzündet sich daran, dass Hinterbliebene Einsicht nehmen können, wenn sie mit Hilfe von Stasi-Unterlagen ihre DDR-Geschichte aufarbeiten möchten und die Familienmitglieder vermisst oder gestorben sind. Im Kern geht es Geiger um den Umgang mit den Akten insgesamt. Der Kommissions-vorsitzende, Sachsen-Anhalts langjähriger Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU), sagte der "Mitteldeutschen Zeitung": "Dass man den Enkeln und Urenkeln die gleichen Rechte gewährt wie den Kindern oder Betroffenen, halte ich nicht mehr für notwendig. Da kann kaum noch eine persönliche Betroffenheit geltend gemacht werden." Bisher habe es diese Betroffenheit immer gerechtfertigt erscheinen lassen, den Persönlichkeitsschutz zu umgehen. Der ehemalige Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD), ebenfalls Mitglied der Kommission, erklärte dem Blatt: "Ich finde die Kritik hilfreich, weil sie an den Sonderstatus der Behörde erinnert: eine Ausnahmebehörde auf Zeit für nicht rechtsstaatlich zustande gekommene Hinterlassenschaften. Und wenn diese Kritik derjenige übt, der die Behörde inhaltlich, organisatorisch und rechtlich mit begründet hat, dann ist das von besonderem Gewicht." Geiger baute die Behörde bis 1995 als rechte Hand des heutigen Bundes-präsidenten Joachim Gauck mit auf. In seiner Stellungnahme verweist er nun aber auf die neueste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes, in der Persönlichkeitsrechte gestärkt worden seien. Dann schreibt er, "dass es an der Zeit ist, den gesamten Umgang mit den Stasi-Unterlagen aufgrund der aktuellen, durch die Recht-sprechung gesicherten Verfassungsgrundlage zu überdenken". Der Zugang von Kindern, Enkeln und Urenkeln zu den Akten ihrer toten Eltern, Großeltern oder Urgroßeltern war erst 2012 im Rahmen einer Novelle des Stasi-Unterlagengesetzes erleichtert worden. Die Experten-Kommission soll dem Bundestag bis 2016 Vorschläge für eine mögliche Abwicklung oder Umstrukturierung der Behörde und für eventuell nötige Gesetzesänderungen unterbreiten.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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