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TÜV-Verband lehnt Cannabis-Grenzwert der Expertenkommission ab

Archivmeldung vom 05.04.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.04.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
TÜV-Verband
TÜV-Verband

Foto: TanguyBear
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der TÜV-Verband spricht sich gegen die Empfehlung der Expertenkommission aus, den Cannabis-Grenzwert für Verkehrsteilnehmer anzuheben. "Die geplante Schaffung eines Grenzwerts in Höhe von 3,5 ng/ml THC im Blutserum bei Cannabiskonsum im Straßenverkehr lehnen wir ab", sagte Fani Zaneta, Expertin für Verkehrssicherheit beim TÜV-Verband, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Die vorgeschlagene Erhöhung sei verfrüht und auf Basis der vorliegenden Erkenntnisse derzeit wissenschaftlich nicht begründbar. "Zudem vermittelt die Festlegung eines THC-Grenzwerts im Straßenverkehr die völlig falsche Botschaft, dass es tolerierbar sei, unter gewissem Drogeneinfluss Auto zu fahren", so Zaneta. 

Der TÜV-Verband plädiert stattdessen dafür, den aktuell gültigen Nachweiswert beizubehalten. Dieser liegt derzeit bei 1 ng/ml THC im Blutserum, was der Nachweisgrenze der verwendeten Schnelltests entspricht. Insbesondere für Fahranfänger und Berufskraftfahrer solle es "wie beim Alkohol eine Null-Toleranz-Grenze für Cannabiskonsum am Steuer geben", so die TÜV-Expertin. Das Alkoholverbot für Fahranfänger habe sich bewährt und sollte als Vorbild für Cannabis dienen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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