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Kabinettsbeschlüsse zum Insektenschutz und Tierwohl: Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt!

Archivmeldung vom 04.09.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.09.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Agrolandwirtschaft hantiert mit hochgiftigen Mitteln, von denen viele nur per Ausnahmegenehmigung durchgewunken wurden (Symbolbild)
Agrolandwirtschaft hantiert mit hochgiftigen Mitteln, von denen viele nur per Ausnahmegenehmigung durchgewunken wurden (Symbolbild)

Bild: Screenshot Youtube Video: "Doku Gift im Essen – Wie gefährlich sind Pestizide wie Glyphosat für Mensch und Umwelt" / Eigenes Werk

"Die Wettbewerbsfähigkeit des Agrarstandorts Deutschland wird durch einige der heute getroffenen Entscheidungen massiv beeinträchtigt", erklärt der Präsident des Deutschen Raiffeisenverbands (DRV), Franz-Josef Holzenkamp.

Die Umsetzung des Aktionsplans Insektenschutz wird zu erheblichen Belastungen für die Agrarwirtschaft führen, insbesondere zur eingeschränkten Nutzung landwirtschaftlicher Flächen. "Insektenschutz ist aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und betrifft auch Kommunen und Gartenbesitzer", ergänzt Holzenkamp. Entscheidend ist für den DRV, dass die zukünftig höhere Umschichtung von EU-Geldern aus der ersten in die zweite Säule der Agrarwirtschaft direkt zu Gute kommt. "So können diese Mittel in geeignete Maßnahmen und Programme zum Insektenschutz fließen", schlägt der DRV-Präsident vor.

"Der Erfolg des geplanten staatlichen Tierwohllabels am Markt wird wesentlich von der Festlegung praktikabler Kriterien abhängen", unterstreicht Holzenkamp. Die Ausformulierung konkreter Tierwohlkriterien per Verordnung muss baldmöglichst erfolgen. Die dafür geplante Einbeziehung fachfremder Ministerien ist nicht zielführend. Der DRV begrüßt die Ankündigung von Bundesministern Klöckner, während der Deutschen Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 eine europaweit harmonisierte Tierwohlkennzeichnung anzustoßen.

Quelle: Deutscher Raiffeisenverband (ots)

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