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Kabinett beschließt neues Mieterschutzgesetz

Archivmeldung vom 05.09.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.09.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bürokratie...
Bürokratie...

Bild: Bernd Kasper / pixelio.de

Die Bundesregierung hat ein neues Mieterschutzgesetz auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss am Mittwoch den Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD). Mit dem Gesetz schaffe man "einen wichtigen Beitrag, um Mieter effektiv vor Willkür und Wucher zu schützen", sagte die Justizministerin. Der Entwurf sieht unter anderem eine Verschärfung der Mietpreisbremse vor.

So soll es zum Beispiel neue Auskunftspflichten für Vermieter geben. Sie werden verpflichtet, Mieter noch vor Abschluss des Mietvertrags unaufgefordert zu informieren, ob im konkreten Fall eine Ausnahme von der Mietpreisbremse vorliegt. Außerdem soll es für Mieter einfacher werden, gegen eine zu hohe Miete vorzugehen. Nach dem Kabinettsbeschluss wird sich der Bundestag als nächstes mit dem Gesetz befassen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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