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Kommunen lehnen nach Einkommen gestaffelte Bußgelder ab

Archivmeldung vom 30.11.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.11.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Uta Herbert  / pixelio.de
Bild: Uta Herbert / pixelio.de

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat die Forderung von Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) und anderen Länder-Ressortchefs abgelehnt, Bußgelder bei Verkehrsverstößen nach Einkommen zu staffeln. "Das wäre ein Bürokratiemonster und würde die Behörden völlig überfordern", sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der "Neuen Osnabrücker Zeitung".

Die Ämter müssten Unterhaltspflichten, Schulden, zusätzliche Fahrten zur Arbeit, Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder und viele andere Details berücksichtigen. Verkehrssünder hätten auch den Steuerbescheid und Einkommensnachweise vorzulegen. Diese in Strafverfahren übliche Praxis werde sich für einfache Bußgeldverfahren keiner "ernsthaft wünschen", warnte der Vertreter der Kommunen. "Der Autofahrer wird so zum gläsernen Bürger beim Ordnungsamt", erklärte Landsberg. Er äußerte sich verwundert, dass Datenschützer nicht protestierten.

Landsberg sprach von einem "Arbeitsbeschaffungsprogramm für Rechtsanwälte", der bei den Ordnungsämtern einen erheblichen zusätzlichen Personalbedarf produziere. Stattdessen forderte Landsberg Entlastung bei einfachen Verwarnungsgeldern wie Parkverstößen. Die oft umfangreichen Ermittlungen, wer das Fahrzeug tatsächlich genutzt habe, könnten entfallen, wenn generell der Halter hafte. Die Innenminister der Länder tagen noch an diesem Mittwoch in Saarbrücken.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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