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Lieberknecht: NPD-Verbotsantrag kommt erst nach der Bundestagswahl

Archivmeldung vom 12.07.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.07.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Christine Lieberknecht
Christine Lieberknecht

Lizenz: CC0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Thüringens Regierungschefin Christine Lieberknecht (CDU), hat angekündigt, dass der Antrag zum Verbot der NPD erst nach der Bundestagswahl beim Bundesverfassungsgericht eingereicht wird. Das sei "realistisch", sagte sie der "Welt".

Dass Bundestag und Bundesregierung anders entschieden hätten als die Bundesländer, respektiere sie, so Lieberknecht. "Für das Verfahren selbst ist das unerheblich."

Die CDU-Politikerin betonte, dass die Materialsammlung der Länder so eindeutig sei, "dass es ein Verbot der NPD rechtfertigt". Sie wies darauf hin, dass das handelnde Gremium jetzt allerdings der Bundesrat sei. "Es gibt noch einige Sachfragen, die geklärt werden müssen", so Lieberknecht. Solidität gehe vor Schnelligkeit. "Dieser Verbotsantrag muss Erfolg haben", betonte sie.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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