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AfD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg kritisiert mangelhafte Anwendung des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen

Archivmeldung vom 07.12.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.12.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Kinderehe und Kinderheirat = Legalisierter Kindesmissbrauch (Symbolbild)
Kinderehe und Kinderheirat = Legalisierter Kindesmissbrauch (Symbolbild)

Bild: http://www.israellycool.com / Eigenes Werk

Seit dem 17. Juli 2017 ist in der Bundesrepublik das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen in Kraft, wonach die Ehemündigkeit auf 18 Jahre festgelegt wurde. Nach diesem Gesetz sind Ehen von unter 16-jährigen generell rechtlich unwirksam. Ehen, bei denen ein Ehepartner 16 Jahre, aber noch keine 18 Jahre alt ist, können behördlich aufgehoben werden. Laut "Focus" vom 3. August 2018 wurde in Bayern trotz 142 Verdachtsfällen keine einzige sogenannte Kinderehe gerichtlich aufgehoben.

Grund genug für Emil Sänze, den stellvertretenden Vorsitzenden und Pressepolitischen Sprecher der AfD Fraktion im Landtag, zu fragen, wie geltendes Recht in Baden-Württemberg umgesetzt wird. "Wir sprechen hier in aller Regel von im Ausland behördlich geschlossenen Ehen, nicht von geistlichen Trauungen durch Imame im Inland, die von unseren Behörden nicht registriert werden", so der Abgeordnete. "Besonders hat mich der Befund seit der akuten Migrationskrise 2015 interessiert. Ende 2015 gab es in Baden-Württemberg immerhin 19 männliche und 168 weibliche minderjährige Verheiratete. Lediglich sechs Mädchen unter diesen hatten die deutsche Staatsangehörigkeit. Auch noch Ende 2017 gab es 50 verheiratete minderjährige Mädchen und einen minderjährigen Jungen in Baden-Württemberg, und nur ein einziges der Mädchen war deutsche Staatsbürgerin.

Es ist also wirklich ein importiertes Problem", so Sänze. Insgesamt wurden seit Inkrafttreten des Gesetzes 38 Aufhebungsverfahren eingeleitet, von denen sich aber 26 durch Volljährigkeit erledigten. Es bleiben lediglich zwölf Fälle, wo tatsächlich ein Antrag auf gerichtliche Aufhebung gestellt wurde: Bei vier Anträgen wurde aus Härtefallgründen die Aufhebung abgelehnt, zwei vom Regierungspräsidium für erledigt erklärt, fünf Verfahren laufen noch und nur in einem Fall - dem einzigen übrigens, wo die Ehefrau selber den Antrag auf Auflösung gestellt hatte - wurde die Ehe tatsächlich aufgehoben. "Es hat also zwei Jahre gedauert, bis man ein Gesetz hatte, und dann haben sich die meisten bekannten Fälle durch Volljährigkeit erledigt. Das Gesetz hat in der Praxis also eher dem Eindruck gedient, der Staat habe etwas getan, als dass es praktische Folgen gehabt hat", umreißt der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende die aktuelle Lage.

Die Frage nach dem Kindergeld. Und: Wie gründlich will der Gesetzgeber es wirklich wissen?

"Allerdings - wenn es sich um Minderjährige handelt, dann besteht doch grundsätzlich ein Anspruch auf Kindergeld?", führt Sänze weiter aus. "Hierzu lautet die wörtliche Antwort der Landesregierung: 'Der Anspruch auf Kindergeld ist ein Anspruch der Eltern eines Kindes. Der Anspruch der Eltern ist nicht davon abhängig, ob ihr Kind verheiratet ist.' Zwar können Eltern, Stiefeltern, Pflegeeltern oder Großeltern das Kindergeld bekommen und nicht der Ehepartner. Jedoch kann ein volljähriges Kind, das in einem eigenen Haushalt lebt, das Kindergeld auf entsprechenden Antrag hin auch selber ausgezahlt bekommen. Ich werde den Eindruck nicht los, dass wir hier in eine Situation kommen können, in der der deutsche Staat gewissermaßen de facto den in manchen Kulturen üblichen Brautpreis in Form von Kindergeld aufbringt, und dieser Frage sollte nachgegangen werden." Auch sonst scheint das Gesetz eher demonstrativen Charakter zu haben: Ist eine Minderjährigen-Ehe einmal durch Eintritt der Volljährigkeit institutionalisiert, dann zieht sich der Gesetzgeber de facto selber zurück.

Nach dem Gesetz erlischt das behördliche Interesse, sobald das verheiratete Mädchen volljährig wird oder glaubhaft macht, die Ehe fortführen zu wollen. Damit eine Person 'zu erkennen gibt, dass sie die Ehe fortsetzen will, [ist] eine ausdrückliche Bestätigung nicht erforderlich, es genügt jedes schlüssige Verhalten, durch das der Ehegatte nach Wegfall des Aufhebungsgrundes zu erkennen gibt, dass er die Ehe fortsetzen will.' "Mit anderen Worten: Wenn die im Ausland als Minderjährige verheiratete und hierher mitgebrachte Ehefrau - ob nun gewollt oder ungewollt - als Volljährige in Deutschland ihrem Mann nicht davonläuft, ist für den Gesetzgeber alles in Ordnung. Hinter die Fassade der Parallelgesellschaft sieht der Gesetzgeber nicht! Dies dürfte Absicht sein, denn die Frauenhäuser sind nicht zuletzt dank importierten Leids voll genug", so der AfD-Abgeordnete abschließend.

Quelle: AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg (ots)

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