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Linnemann und Fricke schlagen Abgeltungssteuer für Internet-Firmen vor

Archivmeldung vom 03.02.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.02.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Marc Tollas  / pixelio.de
Bild: Marc Tollas / pixelio.de

Im Streit um die richtige Besteuerung von Unternehmen der sogenannten Sharing Economy wie Uber oder Airbnb schlagen der Vorsitzende der Mittelstandsvereinigung der CDU/CSU, Carsten Linnemann, und der haushaltspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Otto Fricke, eine Abgeltungssteuer vor. In einem Beitrag für das Nachrichtenmagazin Focus erklärten Linnemann und Fricke, Transaktionen sollten "pauschal und unmittelbar an der Quelle, also direkt im Rahmen der Zahlungsabwicklung über die Vermittlungsplattform, besteuert" werden.

"Funktionieren könnte das ähnlich wie bisher bei der Abgeltungssteuer: Statt des individuell variierenden Einkommensteuersatzes, der von vielen Nutzern heute wohl nicht gezahlt wird, würde jede Transaktion auf einer Vermittlungsplattform pauschal mit einem bestimmten Prozentsatz besteuert." Nutzer müssten bei ihrer erstmaligen Anmeldung bei der Vermittlungsplattform nur ihre Steuer-Identifikationsnummern angeben, so Linnemann und Fricke Focus. Zugleich müssten die Plattformen gesetzlich verpflichtet werden, "vom vereinbarten Mietpreis automatisch den entsprechenden Steuersatz einzubehalten und an das zuständige Finanzamt weiterzuleiten".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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