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Bayern will bei Sexualstraftaten Speicherfristen verlängern

Archivmeldung vom 22.05.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.05.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Georg Eisenreich beim Fastnacht (2023)
Georg Eisenreich beim Fastnacht (2023)

Foto: Foto: Stefan Brending, Lizenz: Creative Commons by-sa-3.0 de
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU) dringt auf eine Verbesserung der Möglichkeiten, Sexualstraftaten zu verfolgen.

Laut eines Berichts der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" will der CSU-Politiker seine Kollegen auf der bevorstehenden 94. Konferenz der Justizminister für eine Beschlussvorlage gewinnen, wonach die Aufbewahrungs- und Speicherfristen bei Ermittlungsverfahren wegen Sexualstraftaten auf jeweils zehn Jahre verlängert werden sollen. Derzeit werden Akten zu eingestellten Ermittlungsverfahren fünf Jahre aufbewahrt.

Im Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister (ZVS) sind Einstellungen sogar nur zwei Jahre gespeichert. Diese Rechtslage kann nach Eisenreichs Worten "die Strafverfolgung von Sexualdelikten erschweren". Strafverfolgungsbehörden erhielten teilweise erst spät und zu unterschiedlichen Zeitpunkten Kenntnis von den Vorwürfen. Deshalb benötigten die Ermittler auch Zugriff auf ältere Ermittlungsakten, sagte Eisenreich der FAZ.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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