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Obmann im NSA-Untersuchungsausschuss sieht Angriff auf die parlamentarische Demokratie

Archivmeldung vom 09.07.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.07.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: ExtremNews
Bild: ExtremNews

Die mutmaßliche Spionage eines Bundesnachrichtendienst-Mannes für die USA sorgt im Berliner NSA-Untersuchungsausschuss für Empörung. Dessen Obmann, Christian Flisek (SPD), sagte dem stern: "Wenn sich der Verdacht bestätigt, handelt es sich um einen Angriff auf unsere parlamentarische Demokratie."

In der vergangenen Woche war publik geworden, dass möglicherweise ein Mitarbeiter des BND Informationen aus dem NSA-Untersuchungsausschuss an den US-Geheimdienst weitergegeben hat. Für Flisek "unterminieren die USA immer weiter das Vertrauen in unsere Zusammenarbeit".

Zur seit Monaten umstrittenen möglichen Befragung des Enthüllers der amerikanischen Massenüberwachungspraxis, Edward Snowden, sagte Flisek: Um eine mögliche Auslieferung Snowdens an die USA zu verhindern, "müsste die Bundesregierung seine Tat zur politischen Straftat erklären". Dies sei seiner Ansicht nach möglich. Er halte es allerdings nicht für ausgeschlossen, dass die USA einen Zugriff auf Snowden verübten, falls der nach Deutschland käme.

Die Entscheidung des Generalbundesanwaltes, nur wegen des abgehörten Handys von Kanzlerin Merkel zu ermitteln, bezeichnete Flisek als "lebensfremd". Da es inzwischen Hinweise auf weitere konkrete Personen geben, müsse der Generalbundesanwalt ein weiteres Ermittlungsverfahren eröffnen.

Flisek kritisierte auch die Kooperation der Bundesregierung mit dem Untersuchungsausschuss. Viele der Akten, die der Ausschuss erhalte, seien unvollständig: "Wir erleben eine regelrechte Schwärzungsorgie. Oft kann man nicht einmal mehr den Kontext erkennen."

Scharf ins Gericht ging Fisek mit dem Bundesnachrichtendienst: "Nach den Anhörungen von Sachverständigen muss ich derzeit davon ausgehen, dass die tägliche Arbeit des BND teilweise verfassungswidrig ist." Das Grundgesetz schütze die Privatsphäre, bei der Arbeit deutscher Behörden, auch des BND, wirke die rechtliche Dimension dieses Grundrechts weltweit. Es sei nicht auf deutsches Territorium begrenzt. "Die Arbeit des BND muss viel besser strukturell kontrolliert werden", sagte Fisek.

Quelle: Gruner+Jahr, stern (ots)

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